Vorlage - LS-008/2017

 
 
Betreff: Grundhafter Ausbau Gehweg "Lüdersdorfer Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
23.02.2017 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt,

  1. nach Erhalt des Zuwendungsbescheides,  des Bauplanungsbüro, Uwe Nerreter, für die Leistungsphasen 5 – 9 zu beauftragen
  2. nach Erhalt des Zuwendungsbescheides die Leistungen der Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben

 

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen  hat in ihrer Sitzung am 24.03.2015 den grundhaften Ausbau der Gehwege Lüdersdorfer Straße im OT Lunow beschlossen. Damit wurde auch die stufenweise Vergabe der Planungsleistung der Leistungsphasen 1- 4 an das

Planungsbüro  Uwe Nerreter beschlossen.

Mit Beschluss LS-018/2016 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07.11.2016 das Bauprogram, gemäß Genehmigungsplanung (Stand 10.11.2016), beschlossen.

Die Verwaltung hat  beim Landesbetrieb Straßenwesen einen Antrag auf „Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ gestellt.

Das Vorhaben ist über dieses Programm förderfähig. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor.

Auf Grund mündlicher Nachfragen ist es jedoch wahrscheinlich, dass für diese Maßnahme ein positiver Fördermittelbescheid ausgestellt wird.

Um eine umgehende und zügige Bearbeitung nach Zustellung des Fördermittelbescheides zu gewährleisten, soll bereits jetzt  eine Ermächtigung  zur weiteren Beauftragung der Planungsleistungen  und der öffentlichen Ausschreibung eingeholt werden.

Für die weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 – 9 ist auf der Grundlage des unterzeichneten Ingenieurvertrages das Planungsbüro Uwe Nerreter zu beauftragen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten der gesamten 

Maßnahme

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

310.000,00 €

5410102-61601-961000

 

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Zuwendung:               135.000,00 €

 

Anliegerbeitrag:            75.000,00 €

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen