Vorlage - OD-016/2014

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Stadt Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
07.05.2014 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg zurückgestellt   
12.11.2014 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
Anlagen:
Entwurf öffentlic rechtliche Vereinbarung Oderberg FWGH
Vertrag FWGH Oderberg alt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt den Abschluss des  öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und –einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg.

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz im Zusammenhang mit der Umstellung auf den neuen doppischen Rechnungsstil ist es notwendig, das Vermögen der einzelnen Kommunen und des Amtes  zu erfassen und zu bewerten. Dies gilt auch für die bebauten Grundstücke (Feuerwehren). Die Grundstücke sind grundbuchmäßig bis auf wenige Ausnahmen den Gemeinden zugeordnet, die aufstehenden Gebäude und baulichen Anlagen werden jedoch vom Träger des Brandschutzes, dem Amt Britz-Chorin-Oderberg für die Erfüllung seiner Aufgaben genutzt. Da die Bewertungsrichtlinie des Landes Brandenburg empfiehlt, die Bilanzierung des kommunalen Vermögens auch am wirtschaftlichen Eigentum auszurichten, ist es notwendig, dass die Gemeinden mit dem Amt eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung treffen. Dies soll in Form von öffentlich-rechtlichen Nutzungsverträgen geschehen. Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung liegt zwar vor, jedoch beinhaltet die vom ehemaligen Amt Oderberg geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung keine vertragliche Regelung zum Wertausgleich. Abweichende Regelungen zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung des Feuerwehrgebäudes vom 25.09.2008 bestehen hinsichtlich des § 1 Abs. 3, des § 2 Abs. 3 sowie des § 3 dieses geänderten Vertrages.  Aus diesem Grunde und im Hinblick auf eine prüfsichere Erstellung der Eröffnungsbilanzen sind die öffentlich-rechtlichen Verträge neu, rückwirkend zum 01.01.2011 (Datum der Eröffnungsbilanz), zu schließen. Der neu zu schließende Vertrag ersetzt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung des Feuerwehrgebäudes vom 25.09.2008.

 

Die Vorlage wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2014 zurückgestellt.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf öffentlic rechtliche Vereinbarung Oderberg FWGH (56 KB)    
Anlage 2 2 Vertrag FWGH Oderberg alt (1484 KB)