Vorlage - AA-019/2017
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt folgende Besetzung des Kommunalausschusses:
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss beschloss am 3. Juli 2014 die Bildung eines Kommunalausschusses (AA-043/2014) mit acht Mitgliedern und folgender Besetzung (AA-044/2014):
1.Frau Kerstin Falke (Vorsitzende) 2.Frau Kerstin Bergmann 3.Frau Andrea von Cysewski 4.Herr André Guse 5.Herr Martin Horst 6.Herr Klaus Marschner 7.Herr Hans-Jürgen Otto 8.Herr Roman Stähr
Frau Falke, Frau Bergmann und Herr Stähr sind zwischenzeitlich nicht mehr Mitglied des Amtsausschusses, so dass diese Sitze inklusive des Vorsitzes unbesetzt sind.
Nach § 43 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. Da der Amtsausschuss keine Fraktionen kennt (§ 140 Absatz 1 Satz 3 BbgKVerf) erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder des Amtsausschusses. § 43 Absatz 5 Satz 4 legt weiterhin fest, dass der Vorsitzende des Ausschusses von der berechtigten Fraktion (hier wieder: den Mitgliedern des Amtsausschusses) gegenüber dem Vorsitzenden des Amtsausschusses benannt wird.
Die Benennung der Mitglieder inklusive des Vorsitzes erfolgt formlos, die namentliche Ausschuss-besetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss fest-gestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit schlägt die Verwaltung vor, alle Sitze noch einmal neu zu be-nennen.
Da es sich nur um eine Neubesetzung der bereits beschlossenen Sitze handelt, sind keine finanziellen Auswirkungen zu benennen. Die Mittel für die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sind im Haushalt geplant.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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