Vorlage - AA-019/2017

 
 
Betreff: Festlegung der Mitglieder und des Vorsitzenden des Kommunalausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
02.03.2017 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt folgende Besetzung des Kommunalausschusses:

 

1.

 

(Vorsitzende/r)

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

6.

 

 

7.

 

 

8.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Amtsausschuss beschloss am 3. Juli 2014 die Bildung eines Kommunalausschusses (AA-043/2014) mit acht Mitgliedern und folgender Besetzung (AA-044/2014):

 

1.Frau Kerstin Falke (Vorsitzende)

2.Frau Kerstin Bergmann

3.Frau Andrea von Cysewski

4.Herr André Guse

5.Herr Martin Horst

6.Herr Klaus Marschner

7.Herr Hans-Jürgen Otto

8.Herr Roman Stähr

 

Frau Falke, Frau Bergmann und Herr Stähr sind zwischenzeitlich nicht mehr Mitglied des Amtsausschusses, so dass diese Sitze inklusive des Vorsitzes unbesetzt sind.

 

Nach § 43 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. Da der Amtsausschuss keine Fraktionen kennt (§ 140 Absatz 1 Satz 3 BbgKVerf) erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder des Amtsausschusses. § 43 Absatz 5 Satz 4 legt weiterhin fest, dass der Vorsitzende des Ausschusses von der berechtigten Fraktion (hier wieder: den Mitgliedern des Amtsausschusses) gegenüber dem Vorsitzenden des Amtsausschusses benannt wird.

 

Die Benennung der Mitglieder inklusive des Vorsitzes erfolgt formlos, die namentliche Ausschuss-besetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss fest-gestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit schlägt die Verwaltung vor, alle Sitze noch einmal neu zu be-nennen.

 

Da es sich nur um eine Neubesetzung der bereits beschlossenen Sitze handelt, sind keine finanziellen Auswirkungen zu benennen. Die Mittel für die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder

sind im Haushalt geplant.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen