Vorlage - AA-020/2017
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt folgende Besetzung des Sozialausschusses:
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss beschloss am 3. Juli 2014 die Bildung eines Sozialausschusses (AA-043/2014) mit acht Mitgliedern und folgender Besetzung (AA-044/2014):
Frau Peters-Pásztor, Frau Falke, Herr Nooke und Herr Völker sind zwischenzeitlich keine Mitglieder des Amtsausschusses mehr, so dass diese Sitze inklusive des Vorsitzes unbesetzt sind.
Nach § 43 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. Da der Amtsausschuss keine Fraktionen kennt (§ 140 Absatz 1 Satz 3 BbgKVerf) erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder des Amtsausschusses. § 43 Absatz 5 Satz 4 legt weiterhin fest, dass der Vorsitzende des Ausschusses von der berechtigten Fraktion (hier wieder: den Mitgliedern des Amtsausschusses) gegenüber dem Vorsitzenden des Amtsausschusses benannt wird.
Die Benennung der Mitglieder inklusive des Vorsitzes erfolgt formlos, die namentliche Ausschussbesetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit schlägt die Verwaltung vor, alle Sitze noch einmal neu zu benennen.
Da es sich nur um eine Neubesetzung der bereits beschlossenen Sitze handelt, sind keine finanziellen Auswirkungen zu benennen. Die Mittel für die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sind im Haushalt geplant.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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