Vorlage - AA-020/2017

 
 
Betreff: Festlegung der Mitglieder und des Vorsitzenden des Sozialausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
02.03.2017 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt folgende Besetzung des Sozialausschusses:

 

1.

 

(Vorsitzende/r)

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

6.

 

 

7.

 

 

8.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Amtsausschuss beschloss am 3. Juli 2014 die Bildung eines Sozialausschusses (AA-043/2014) mit acht Mitgliedern und folgender Besetzung (AA-044/2014):

 

  1. Frau Ute Peters-Pásztor (Vorsitzende)
  2. Frau Kerstin Falke
  3. Frau Andrea von Cysewski
  4. Herr Lutz-Werner Marten
  5. Herr Thomas Nooke
  6. Herr Hans-Jürgen Otto
  7. Herr Thomas Polster
  8. Herr Dietrich Völker

 

Frau Peters-Pásztor, Frau Falke, Herr Nooke und Herr Völker sind zwischenzeitlich keine Mitglieder des Amtsausschusses mehr, so dass diese Sitze inklusive des Vorsitzes unbesetzt sind.

 

Nach § 43 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. Da der Amtsausschuss keine Fraktionen kennt (§ 140 Absatz 1 Satz 3 BbgKVerf) erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder des Amtsausschusses. § 43 Absatz 5 Satz 4 legt weiterhin fest, dass der Vorsitzende des Ausschusses von der berechtigten Fraktion (hier wieder: den Mitgliedern des Amtsausschusses) gegenüber dem Vorsitzenden des Amtsausschusses benannt wird.

 

Die Benennung der Mitglieder inklusive des Vorsitzes erfolgt formlos, die namentliche Ausschussbesetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit schlägt die Verwaltung vor, alle Sitze noch einmal neu zu benennen.

 

Da es sich nur um eine Neubesetzung der bereits beschlossenen Sitze handelt, sind keine finanziellen Auswirkungen zu benennen. Die Mittel für die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sind im Haushalt geplant.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen