Vorlage - CH-018/2017 IV

 
 
Betreff: Sachstand zu Sondernutzungen seit In-Kraft-Treten der neuen Sondernutzungssatzung der Gemeinde Chorin am 30.09.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Information
30.03.2017 
Gemeindevertretung Chorin zur Kenntnis genommen   

Die Gemeindervertretung hat in ihrer Sitzung am 25.08.2016 den Wunsch geäußert, nach Ablauf eines halben Jahres einen Sachstandsbericht zu den Sondernutzungen zu erhalten.  

 

Seit In-Kraft-Treten wurden zwei Sondernutzungserlaubnisse erteilt:

 

-          OT Senftenhütte: Baugerüst: es konnten hier Sondernutzungsgebühren von 270,00 EUR erhoben werden;

-          OT Senftenhütte: vorübergehende Herstellung einer Baustelleneinfahrt: es konnten hier Sondernutzungsgebühren von 3.852,00 EUR erhoben werden;

-          OT Brodowin, Golzow, Neuehütte: Ablagecontainer: da es sich hier um eine widerrufliche Dauersondernutzung handelt, werden hier pro Jahr 100,00 EUR erhoben.

 

Zu beachten ist die Dunkelziffer der Inanspruchnahme von Sondernutzungen. Es kann hier nicht ausgeschlossen werden, dass auch einige Sondernutzungen unentdeckt bleiben und dadurch keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden können. Am 20.02.2017 wurden an einem Tag  drei nicht genehmigte Sondernutzungen vorgefunden. Derzeit befinden sich diese Vorgänge im Anhörungsverfahren.

So das Ordnungsamt Kenntnis von einer Sondernutzung ohne Erlaubnis erlangt, wird der Betreffende aufgefordert, die Sondernutzungserlaubnis im Nachgang zu beantragen. Des Weiteren wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.