Vorlage - CH-018/2017 IV
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Die Gemeindervertretung hat in ihrer Sitzung am 25.08.2016 den Wunsch geäußert, nach Ablauf eines halben Jahres einen Sachstandsbericht zu den Sondernutzungen zu erhalten.
Seit In-Kraft-Treten wurden zwei Sondernutzungserlaubnisse erteilt:
- OT Senftenhütte: Baugerüst: es konnten hier Sondernutzungsgebühren von 270,00 EUR erhoben werden; - OT Senftenhütte: vorübergehende Herstellung einer Baustelleneinfahrt: es konnten hier Sondernutzungsgebühren von 3.852,00 EUR erhoben werden; - OT Brodowin, Golzow, Neuehütte: Ablagecontainer: da es sich hier um eine widerrufliche Dauersondernutzung handelt, werden hier pro Jahr 100,00 EUR erhoben.
Zu beachten ist die Dunkelziffer der Inanspruchnahme von Sondernutzungen. Es kann hier nicht ausgeschlossen werden, dass auch einige Sondernutzungen unentdeckt bleiben und dadurch keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden können. Am 20.02.2017 wurden an einem Tag drei nicht genehmigte Sondernutzungen vorgefunden. Derzeit befinden sich diese Vorgänge im Anhörungsverfahren. So das Ordnungsamt Kenntnis von einer Sondernutzung ohne Erlaubnis erlangt, wird der Betreffende aufgefordert, die Sondernutzungserlaubnis im Nachgang zu beantragen. Des Weiteren wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. |
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