Vorlage - NI-024/2017
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Bestandsaufnahme der Straßenbeleuchtung im Rahmen einer Freihändigen Vergabe auszuschreiben.
Folgende Firmen sind zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern:
Die Erbringung der Leistungen durch Nachunternehmer ist auszuschließen.
Wegen der terminlichen Dringlichkeit der zu erbringenden Leistung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Übertragung der Straßenbeleuchtung auf die Kreiswerke Barnim wird die Freigabe der Mittel nach § 69 BbgKVerV erteilt. Sachverhalt:
Die Gemeinde Niederfinow beabsichtigt, die Wartungs- bzw. Reparaturleistungen für die kommunale Straßenbeleuchtung in absehbarer Zeit auszuschreiben oder die Zuständigkeit für die Beleuchtungsanlage an die Kreiswerke Barnim abzugeben.
Bei beiden Varianten ist die Bestandsaufnahme der Straßenbeleuchtung in Form der von der Barnimer Energiegesellschaft mbH erarbeiteten Matrix Grundlage für die weiteren Verfahrensschritte.
Die Aufnahme der technischen Parameter der Straßenbeleuchtungsanlage kann nur durch eine geeignete Fachfirma (Elektrofirma) erfolgen.
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg schlägt daher vor, im Rahmen einer Freihändigen Vergabe von folgenden Firmen ein entsprechendes Angebot zur Durchführung der Bestandsaufnahme abzufordern:
Sollte die Einbeziehung weiteren Firmen durch die Gemeinde gewünscht werden, bitte im Beschlusstext ergänzen.
Die Erbringung der Leistungen durch Nachunternehmer ist auszuschließen.
Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Angebote wird der Gemeinde ein entsprechender Vergabevorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung: Entsprechend des Beschlussvorschlages Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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