Vorlage - NI-030/2017

 
 
Betreff: Antrag auf Zuwendung Tourismusförderrichtlinie Landkreis Barnim 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:80.54
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
09.03.2017 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgestellt   
13.04.2017 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1 zu NI_30-2017 Tourismusförderrichtlinie LK BAR
Anlage 2 zu NI-030_2017 Antrag TI Krafthaus 2017 LK BAR

 

Die Gemeindevertretung genehmigt die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Tourismusförderrichtlinie. Die Höhe der Zuwendung beträgt 10.000,00 €.

Die im Antrag darzustellenden Eigenmittel sind den laufenden Kosten zur Bewirtschaftung der Tourismusinformation Krafthaus zu entnehmen.


Sachverhalt:

 

Der Wirtschaftsausschuss des Landkreises Barnim hat im Januar die “Richtlinie zur Förderung und Unterstützung von Tourismusinformationsstellen im Landkreis Barnim“ (Tourismusförderrichtlinie) in einer überarbeiteten Fassung für das Jahr 2017 in Kraft gesetzt (Anlage 1). Die Tourismusinformationen im Landkreis können somit im Jahr 2017 mit 80.000,00 € unterstützt werden. Der Förderhöchstsatz je Antragsteller beträgt 10.000,00 €. Die Antragstellung hatte bis zum 01.03.2017 beim Landkreis Barnim zu erfolgen.

 

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg stellte vorsorglich im Namen der Gemeinde Niederfinow den Antrag auf Unterstützung der Tourismusinformationsstelle zum 01.03.2017 mit dem Förderhöchstsatz von 10.000,00 € (siehe Anlage 2).

 

Der Großteil der Zuwendung im Jahr 2017 soll für die Personalaufwendungen im Krafthaus genutzt werden (siehe NI-031/2017).

 

Die Tourismusinformation sollte nachhaltig ganzjährig öffnen, um als solche der Öffentlichkeit als touristisches Angebot zugänglich zu sein. Zudem besteht die Notwendigkeit der Öffnung, aufgrund der bestehenden Zweckbindungen von Fördermitteln und Zuwendungsvoraussetzungen der Tourismusförderrichtlinie des Landkreises. Die Zuwendungsvoraussetzungen der Tourismusförderrichtlinie 2017 bauen ebenfalls auf ein ganzjähriges touristisches Angebot auf. Der entstehende Mehraufwand der personellen Ausstattung soll durch die Zuwendung gedeckt werden.

 

Die Tourismusinformation Krafthaus ist, aufgrund der Zweckbindung bis 2022 (Fördermittel ILB), als solche zu bewirtschaften.

 

Des Weiteren ist auf die Fördermittelzuwendung des Landkreises Barnim 2015/2016 zu verweisen. Sie erfolgte unter dem Zuwendungskriterium beim Deutschen Tourismusverband die Beantragung zur Zertifizierung „“i-Marke“ vorzunehmen. Der Antrag ist erfolgt, die Prüfung und Zertifizierung steht aus und ist in Abstimmung mit dem DTV für das Frühjahr 2017 geplant.

 

Die am 15.03.2017 dargelegte Eilentscheidung zur Genehmigung der Antragstellung auf Zuwendung aus der Tourismusförderrichtlinie des Landkreises Barnim 2017 wurde nicht getroffen.

Diese wäre notwendig gewesen, um den Antrag formell richtig zustellen.

Am 05.04.2017 tagte der A 4 Ausschuss des Landkreises Barnim. Hier werden die eingegangenen Anträge vorlegt und die Entscheidung über die Zuwendung im Rahmen der Tourismusförderrichtlinie wird gefällt. Sollte die Gemeindevertretung sich im Falle einer Zuwendung gegen diese entscheiden, ist der Antrag zurückzuziehen. Es entsteht der Gemeinde Niederfinow ein finanzieller Nachteil.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

14.500,00 €

5750102-70202-….

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Sind im Haushaltsplan zu veranschlagen.

Zuwendung LK BAR 10.000,00 €

Tourismusförderrichtlinie 2017

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu NI_30-2017 Tourismusförderrichtlinie LK BAR (114 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zu NI-030_2017 Antrag TI Krafthaus 2017 LK BAR (4947 KB)