Vorlage - NI-030/2017
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Die Gemeindevertretung genehmigt die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Tourismusförderrichtlinie. Die Höhe der Zuwendung beträgt 10.000,00 €. Die im Antrag darzustellenden Eigenmittel sind den laufenden Kosten zur Bewirtschaftung der Tourismusinformation Krafthaus zu entnehmen. Sachverhalt:
Der Wirtschaftsausschuss des Landkreises Barnim hat im Januar die “Richtlinie zur Förderung und Unterstützung von Tourismusinformationsstellen im Landkreis Barnim“ (Tourismusförderrichtlinie) in einer überarbeiteten Fassung für das Jahr 2017 in Kraft gesetzt (Anlage 1). Die Tourismusinformationen im Landkreis können somit im Jahr 2017 mit 80.000,00 € unterstützt werden. Der Förderhöchstsatz je Antragsteller beträgt 10.000,00 €. Die Antragstellung hatte bis zum 01.03.2017 beim Landkreis Barnim zu erfolgen.
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg stellte vorsorglich im Namen der Gemeinde Niederfinow den Antrag auf Unterstützung der Tourismusinformationsstelle zum 01.03.2017 mit dem Förderhöchstsatz von 10.000,00 € (siehe Anlage 2).
Der Großteil der Zuwendung im Jahr 2017 soll für die Personalaufwendungen im Krafthaus genutzt werden (siehe NI-031/2017).
Die Tourismusinformation sollte nachhaltig ganzjährig öffnen, um als solche der Öffentlichkeit als touristisches Angebot zugänglich zu sein. Zudem besteht die Notwendigkeit der Öffnung, aufgrund der bestehenden Zweckbindungen von Fördermitteln und Zuwendungsvoraussetzungen der Tourismusförderrichtlinie des Landkreises. Die Zuwendungsvoraussetzungen der Tourismusförderrichtlinie 2017 bauen ebenfalls auf ein ganzjähriges touristisches Angebot auf. Der entstehende Mehraufwand der personellen Ausstattung soll durch die Zuwendung gedeckt werden.
Die Tourismusinformation Krafthaus ist, aufgrund der Zweckbindung bis 2022 (Fördermittel ILB), als solche zu bewirtschaften.
Des Weiteren ist auf die Fördermittelzuwendung des Landkreises Barnim 2015/2016 zu verweisen. Sie erfolgte unter dem Zuwendungskriterium beim Deutschen Tourismusverband die Beantragung zur Zertifizierung „“i-Marke“ vorzunehmen. Der Antrag ist erfolgt, die Prüfung und Zertifizierung steht aus und ist in Abstimmung mit dem DTV für das Frühjahr 2017 geplant.
Die am 15.03.2017 dargelegte Eilentscheidung zur Genehmigung der Antragstellung auf Zuwendung aus der Tourismusförderrichtlinie des Landkreises Barnim 2017 wurde nicht getroffen. Diese wäre notwendig gewesen, um den Antrag formell richtig zustellen. Am 05.04.2017 tagte der A 4 Ausschuss des Landkreises Barnim. Hier werden die eingegangenen Anträge vorlegt und die Entscheidung über die Zuwendung im Rahmen der Tourismusförderrichtlinie wird gefällt. Sollte die Gemeindevertretung sich im Falle einer Zuwendung gegen diese entscheiden, ist der Antrag zurückzuziehen. Es entsteht der Gemeinde Niederfinow ein finanzieller Nachteil.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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