Vorlage - BR-020/2017 IV

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Britz-Chorin zur Schulträgerschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Schulausschuss Britz Information
14.03.2017 
Schulausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
2007-12-06 Öffentl.-rechtl. Vereinbarung Niederfinow

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 23.04.2015, Beschluss-Nr. CH-034/2015 hat die Gemeindevertretung Chorin ihren Willen bekundet, die Schulträgerschaft für die Ortsteile Brodowin, Chorin, Golzow, Neuehütte, Sandkrug und Serwest an die Gemeinde Britz durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 01.01.2016 zu übertragen.

 

Da das Verfahren zur Rückübertragung der abstrakten Aufgabe der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg auf die Gemeinden erst zum 01.01.2017 abgeschlossen war, konnte dieser Beschluss bis dato nicht umgesetzt werden.

 

Die Gemeinde Britz ist nun Schulträger, somit kann folgende Vorgehensweise vorgeschlagen werden:

 

  1. Abstimmung zu einem Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der Gemeindevertretung Britz
  2. Vorlage des Entwurfs bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim
  3. Vorlage des Entwurfs in der Gemeinde Chorin
  4. abschließende Beschlussfassung über die abgestimmte öffentlich-rechtliche Vereinbarung in den Gemeinden Britz und Chorin

 

In der Anlage befindet sich eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die als Beispiel dienen soll. Es ist zu beraten, inwieweit sich die Gemeinde Chorin an Investitionen beteiligen soll sowohl in beratender als auch finanzieller Hinsicht. Außerdem ist zwingend eine Regelung aufzunehmen, die die Übertragung der Satzungsbefugnis zur Schulbezirksfestlegung enthält.

 

Wenn sich die Gemeindevertretung mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklärt, wird um eine entsprechende Protokollerklärung gebeten.