Vorlage - BR-020/2017 IV
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Sachverhalt: Mit Beschluss vom 23.04.2015, Beschluss-Nr. CH-034/2015 hat die Gemeindevertretung Chorin ihren Willen bekundet, die Schulträgerschaft für die Ortsteile Brodowin, Chorin, Golzow, Neuehütte, Sandkrug und Serwest an die Gemeinde Britz durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 01.01.2016 zu übertragen.
Da das Verfahren zur Rückübertragung der abstrakten Aufgabe der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg auf die Gemeinden erst zum 01.01.2017 abgeschlossen war, konnte dieser Beschluss bis dato nicht umgesetzt werden.
Die Gemeinde Britz ist nun Schulträger, somit kann folgende Vorgehensweise vorgeschlagen werden:
In der Anlage befindet sich eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die als Beispiel dienen soll. Es ist zu beraten, inwieweit sich die Gemeinde Chorin an Investitionen beteiligen soll sowohl in beratender als auch finanzieller Hinsicht. Außerdem ist zwingend eine Regelung aufzunehmen, die die Übertragung der Satzungsbefugnis zur Schulbezirksfestlegung enthält.
Wenn sich die Gemeindevertretung mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklärt, wird um eine entsprechende Protokollerklärung gebeten.
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