Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird nach § 76 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 130.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt:
Nach § 65 der BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der brandenburgischen Kommunalverfassung- BbgKVerf). Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses ist nach Entnahme der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre sowie aus der Sonderrücklage aus angesparten investiven Schlüsselzuweisungen möglich.
Finanzielle Auswirkungen
ja nein
Kosten
Kontierung
Haushaltsjahr(e)
2017-2020
Mittel stehen zur Verfügung
Bemerkungen/Deckungsvorschlag
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Der Ausgleich ist nur unter Inanspruchnahme der Rücklage aus Vorjahren möglich.
Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:
Jörg Matthes
Amtsdirektor
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen