Vorlage - PS-011/2014
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Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeinde Parsteinsee ist Träger der Straßenbaulast der Bahnhofstraße. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich der Zustand der Bahnhofstraße durch das Befahren mit schweren Fahrzeugen verschlechtert hat. Da es sich hierbei um eine „Pflasterstraße“ handelt und diese nicht für schwere Fahrzeuge geeignet ist, ist die Begrenzung des Fahrzeugverkehrs auf 3,5t zur Schadensminderung geeignet.
Um alle „Pflasterstraßen“ zu schützen, müssten die Triftstraße sowie die Dorfstraße mit berücksichtigt werden.
Zusätzlich zu dem Verkehrszeichen 3,5t sollen die Zusatzschilder „Anlieger frei“ (VZ-1020-30), „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ (VZ. 1026-37) und „Betriebs- und Versorgungsdienst frei“ (VZ. 1026-39) aufgestellt werden.
Im Gegensatz zur Volleinziehung, die auf den völligen Ausschluss des öffentlichen Verkehrs abzielt, wird bei der Teileinziehung der öffentliche Verkehr bzw. der zulässige Straßengebrauch nur beschränkt. Die Absicht über die Teileinziehung ist durch den Träger der Straßenbaulast öffentlich bekannt zu machen. Nach erfolgreicher Teileinziehung ordnet die Untere Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung der Verkehrszeichen an.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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