Vorlage - CH-023/2017
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1.Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Januar/Februar 2017 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Stellungnahmen von der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
2.Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind der Verfahrensakte beizufügen.
3. Eine erneute Beteiligung aufgrund der erfolgten Ergänzungen und Korrekturen (Anlage 2) ist nicht notwendig. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
4. Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Britz-Chorin entsprechend Anlage 3 in der Fassung vom 10. März 2017. Die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gebilligt.
5. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung einzureichen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen: 1. Abwägung 2. Zusammenfassung der Änderungen 3. 3. Änderung FNP mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung 4. Umweltbericht
Sachverhalt:
Anlass und Ziel der Planung
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Britz-Chorin erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ der Gemeinde Chorin im Ortsteil Sandkrug. Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden. Insbesondere durch die Lage im Außenbereich der Gemeinde Chorin OT Sandkrug ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Einordnung in das vorhandene Landschaftsbild. Da sich der VBP nicht aus dem FNP entwickeln lässt, der Geltungsbereich des VBP ist als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, ist die Änderung des FNP erforderlich. Ziel ist es, das zunehmend mehr verfallende Areal der Ragöser Mühle zu revitalisieren und das Gebiet wieder einer Funktion zuzuführen. Damit ist die Revitalisierung der Ragöser Mühle ein Beitrag zur Ortsbildverbesserung und entspricht der wachsenden Nachfrage nach touristischen Anlaufpunkten in der Region um Chorin. Es wird ein Beitrag zur Stärkung des Individualtourismus durch die Nutzung des örtlichen Potentials geleistet. Die Liegenschaft der Ragöser Mühle hat das Potential, eine touristische Funktion in der Region zu übernehmen. Laut dem Integriertem Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) Barnim ist Chorin ein touristisches Entwicklungszentrum in dem sich der ländlich geprägte Tourismus konzentrieren soll. Die Eigentümerfamilie und Investoren verfolgen das Ziel, der Herrichtung und Erweiterung der noch vorhandenen Bausubstanz zu einem Café und Ferienwohnungen. Der Bebauungsplan soll daher die Nachnutzung der boden-denkmalgeschützten ehemaligen Ragöser Mühle zu einer touristischen Freizeit- und Erholungseinrichtung planungsrechtlich absichern.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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