Vorlage - CH-023/2017

 
 
Betreff: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ehemaliges Amt Britz-Chorin im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug
Abwägung und Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
30.03.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Abwägung_2Entwurf_FNP
Änderungen zum 2.Entwurf_FNP
Begründung FNP_Beschluss
Zusammenfassende_Erklärung_FNP
Umweltbericht_RagöserMühle_20170310
Planzeichnung FNP_Beschluss
Plan 1_Biotopkartierung
Plan 2_Bestandsplan
Plan 3_A 1 Entsiegelung
Plan 4_Lageplan zum Pflegeplan
Text Pflegeplan

1.Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Januar/Februar 2017 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Stellungnahmen von der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 

2.Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind der

Verfahrensakte beizufügen.

 

3. Eine erneute Beteiligung aufgrund der erfolgten Ergänzungen und Korrekturen (Anlage 2) ist nicht notwendig. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

4. Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des

ehemaligen Amtes Britz-Chorin entsprechend Anlage 3 in der Fassung vom 10. März 2017.

Die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gebilligt.

 

5. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur

Genehmigung einzureichen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.  Dabei ist auch anzugeben, wo die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Anlagen: 1. Abwägung

  2. Zusammenfassung der Änderungen

  3. 3. Änderung FNP mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung

  4. Umweltbericht

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Anlass und Ziel der Planung

 

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Britz-Chorin erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ der Gemeinde Chorin im Ortsteil Sandkrug. Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden. Insbesondere durch die Lage im Außenbereich der Gemeinde Chorin OT Sandkrug ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Einordnung in das vorhandene Landschaftsbild. Da sich der VBP nicht aus dem FNP entwickeln lässt, der Geltungsbereich des VBP ist als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, ist die Änderung des FNP erforderlich.

Ziel ist es, das zunehmend mehr verfallende Areal der Ragöser Mühle zu revitalisieren und das Gebiet wieder einer Funktion zuzuführen. Damit ist die Revitalisierung der Ragöser Mühle ein Beitrag zur Ortsbildverbesserung und entspricht der wachsenden Nachfrage nach touristischen Anlaufpunkten in der Region um Chorin. Es wird ein Beitrag zur Stärkung des Individualtourismus durch die Nutzung des örtlichen Potentials geleistet.

Die Liegenschaft der Ragöser Mühle hat das Potential, eine touristische Funktion in der Region zu übernehmen. Laut dem Integriertem Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) Barnim ist Chorin ein touristisches Entwicklungszentrum in dem sich der ländlich geprägte Tourismus konzentrieren soll.

Die Eigentümerfamilie und Investoren verfolgen das Ziel, der Herrichtung und Erweiterung der noch vorhandenen Bausubstanz zu einem Café und Ferienwohnungen. Der Bebauungsplan soll daher die Nachnutzung der boden-denkmalgeschützten ehemaligen Ragöser Mühle zu einer

touristischen Freizeit- und Erholungseinrichtung planungsrechtlich absichern.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung_2Entwurf_FNP (461 KB)    
Anlage 2 2 Änderungen zum 2.Entwurf_FNP (194 KB)    
Anlage 3 3 Begründung FNP_Beschluss (344 KB)    
Anlage 4 4 Zusammenfassende_Erklärung_FNP (447 KB)    
Anlage 5 5 Umweltbericht_RagöserMühle_20170310 (1222 KB)    
Anlage 6 6 Planzeichnung FNP_Beschluss (1278 KB)    
Anlage 7 7 Plan 1_Biotopkartierung (3093 KB)    
Anlage 8 8 Plan 2_Bestandsplan (418 KB)    
Anlage 9 9 Plan 3_A 1 Entsiegelung (757 KB)    
Anlage 10 10 Plan 4_Lageplan zum Pflegeplan (1362 KB)    
Anlage 11 11 Text Pflegeplan (5476 KB)