Vorlage - LI-016/2014
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Frau………………… wird mit der ehrenamtlichen Tätigkeit einer Ortschronistin betraut.
ja nein
Der/Die ehrenamtliche/n Ortschronist/en erhält/erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 €. Mit dieser Entschädigung sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit anfallen, abgedeckt.
ja nein
Problemdarstellung/Sachverhalt: Für die Gemeinde Britz war bislang Frau……………… als Ortschronistin tätig. Eine Aufwandsentschädigung wurde in den vergangenen Jahren nicht gezahlt, da dahingehend keine Regelung getroffen wurde. Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Britz vom 06.12.2001 besagt im § 1 lediglich, dass die Satzung auch für mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit betraute Einwohner gilt. Eine Aufwandsentschädigung für Ortschronisten ist aber im Weiteren nicht geregelt. Ob eine klare Festlegung zu treffen, wer als Ortschronist eingesetzt und wie viel Aufwandsentschädigung gezahlt werden soll, wird daher empfohlen einen Einzelbeschluss zu fassen.
Grundsätzlich kann einem mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten Bürger eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Damit soll der mit der Tätigkeit verbundene Aufwand und die sonstigen persönlichen Aufwendungen abgegolten werden. Zu den persönlichen Aufwendungen zählen insbesondere Kosten für Fachliteratur, Gebühren für Telefon, Telefax und Internet sowie Fahrkosten und Bürobedarf.
Als Ortschronist hat man u. a. finanzielle Aufwendungen für Büromaterial, Kopien, Fotos, Recherchegebühren in Kirchen und Archiven, Fahrkosten. Es wird vorgeschlagen, den Ortschronisten der Gemeinde hierfür eine monatliche Aufwandsentschädigung von 25,00 € zu zahlen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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