Sachverhalt:
Nach § 65 der BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der brandenburgischen Kommunalverfassung- BbgKVerf). Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses nach § 63 BbgKVerf ist aus den laufenden Erträgen des Jahres 2017 möglich.
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde wurde geprüft und durch die Gemeindevertretung beschlossen.