Vorlage - BR-023/2017 IV

 
 
Betreff: Grundsatzdiskussion zu Jugendarbeit in der Gemeinde Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:51.40
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Information
20.03.2017 
Sozialausschuss Britz zur Kenntnis genommen  (BR-023/2017 IV)
Anlagen:
Leistungsvertrag Gem. Britz

Sachverhalt:

Mit Unterschrift vom 01.12.2015 ging die Gemeinde Britz mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. einen Leistungsvertrag zur Jugendförderung ein (Anlage). Gegenstand des Vertrages ist die Förderung der Arbeit des Trägers zur Durchführung der Jugendförderung in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg im Sinne der §§ 9, 11, 13 (1), 14 sowie 16 SGB VIII. Die Ausrichtung der Arbeit zielt auf die Realisierung von Angeboten und Leistungen für Kinder,  Jugendliche und Erwachsene bis 27 Jahre ab, wobei es vordergründig um die Zielgruppe der 6- bis 18jährigen gehen sollte.

Die Gemeinde Britz erhält finanzielle Unterstützung hierfür, die sich aus Mitteln des Landes Brandenburg und des Landkreises zusammensetzt. Darüber hinaus sind bei der Umsetzung der Jugendförderung vom Träger (die Johanniter) entsprechend § 90 SGB VIII Teilnehmerbeiträge zu erheben.

 

Es ist noch zu erwähnen, dass derzeit im Vertrag verankert ist, dass die Förderung teilweise der Mitfinanzierung folgender Projekte dient:

        Jugendförderung im Jugendclub »Your Eck« Britz

        Förderung der Kooperation mit der Max-Kienitz-Schule Britz

 

Nach einem Jahr Erfahrung mit diesem Leistungsvertrag ist ersichtlich, dass hier nachgesteuert werden sollte. Fragen zur Umsetzung der Jugendförderung sind aufgekommen auch im Zusammenhang mit dem Jugendclub, der zwischenzeitlich auf Anraten der Jugendförderer mit der Bezeichnung Kinder- und Jugendtreff betitelt wird.

 

Die Vertragsdauer begann am 01.01.2016 und verlängerte sich um ein Jahr, da nicht entsprechend § 12 (1) vier Monate vor Ablauf der Vereinbarung die Kündigung mittels eingeschriebenen Briefes erfolgte. Die im Absatz 2 angesprochene Verhandlung über Änderungen der finanziellen Ausstattung hat nicht stattgefunden.