Vorlage - BR-029/2014
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Bürger sowie die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, sind von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu diesem Abwägungsergebnis geführt haben.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat am 25.03.2013 die Aufstellung für den Bebauungsplan Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung an der Joachimsthaler Straße, Britz“ sowie die Änderung des gemeinsamen FNP der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung an der Joachimsthaler Straße, Britz“ in der Gemeinde Britz beschlossen. Auf dem derzeit unbebauten Areal Joachimsthaler Straße, Flurstück 1139 der Flur 3 der Gemarkung Britz soll Planungsrecht für die Errichtung eines Nahversorgungszentrums mit einem Verbrauchermarkt mit ca. 1.000 m² Verkaufsfläche, einem Getränkemarkt mit ca. 400 m² Verkaufsfläche, einem Café mit ca. 120 m² Verkaufsfläche sowie dazugehörige ca. 105 Stellplätze geschaffen werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz“, i.d. Fassung vom 24.7.2013 mit Begründung und Umweltbericht sowie den dazugehörigen Anlagen wurde in der Zeit vom 16.8.2013 bis 30.8.2013 öffentlich ausgelegt und von einem Bürger eingesehen. Bedenken zum Vorhaben wurden nicht angemeldet.
Es erfolgte ebenso die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Dazu sind von insgesamt 28 Behörden oder sonstigen Trägern Stellungnahmen fristgemäß Stellungnahmen eingegangen. Die Hinweise und Stellungnahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden geprüft und in einem Abwägungsprozess zur Erstellung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat am 28.10.2013 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung an der Joachimsthaler Straße, Britz“ gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung an der Joachimsthaler Straße, Britz“ mit Stand vom 11. Oktober 2013 erfolgte vom 22. November bis einschließlich 22. Dezember 2013. Die Unterlagen wurden von einem Bürger eingesehen. Bedenken zum Vorhaben wurden nicht angemeldet.
Gleichzeitig wurden die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden um Hinweise und Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung an der Joachimsthaler Straße, Britz“ mit Stand vom 11. Oktober 2013 gebeten.
Dazu sind insgesamt 28 Stellungnahmen fristgemäß eingegangen.
Die fristgerecht eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen wurden geprüft und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt.
Auf Grund der erfolgten Abwägung war eine zeichnerische Anpassung sowie eine Korrektur einer textlichen Festsetzung und daraus (gemäß § 4a Abs. 3 BauGB) folgend eine erneute Offenlage erforderlich. Die grundlegenden Planungsabsichten, Intensionen der Art der Nutzung und geplanten quantitativen Zulässigkeiten änderten sich zum ursprünglichen Entwurf nicht. Dementsprechend war auch die Auslegungsfrist angemessen verkürzt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen beschränkt worden.
Die Offenlage des 2. Entwurfs erfolgte vom 10.03.2014 bis einschließlich 24.03.2014. Die Unterlagen wurden von einem Bürger eingesehen.
Gleichzeitig wurden die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden um Hinweise und Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung an der Joachimsthaler Straße, Britz“ mit Stand vom 24.02.2014 gebeten.
Dazu sind insgesamt 18 Stellungnahmen fristgemäß eingegangen.
Die fristgerecht eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen wurden geprüft und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt. Die geäußerten öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abgewägt und auch begründet worden. Die Festsetzung zu M3 ist nun richtig dargestellt und überall angepasst.
Für die mit der Realisierung des Vorhabens verbundenen Eingriffe in die Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Die nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans umzusetzenden Maßnahmen „A4“ – Kompensationsmaßnahme für die Versiegelung von Boden – und „A1“ CEF – Anbringen von Nistkästen – sind über einen Flächenpoolvertrag mit dem Landkreis Barnim zu regeln und in einem zweiten städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger (Ersatzverpflichteten) zu sichern.
Anlagen:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |