Vorlage - NI-033/2017
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Die Gemeindevertretung Niederfinow genehmigt die am 14.03.2017 getroffene Eilentscheidung über den Aufbau einer E-Bike Ladeinfrastruktur.
Sachverhalt:
Der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektromobile auf dem Parkplatz am Schiffshebewerk wurde mit dem Beschluss NI-012/2017 abgelehnt.
Das dazugehörige Projekt „Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Landkreis Barnim“ beinhaltete den Aufbau von Ladeinfrastruktur für PKWs und E-Bikes. Im Zuge des LEADER-Antragstellungsverfahrens wurden IWES-Mittel beim Landkreis Barnim akquiriert. Diese sind im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung, federführend hier die Gemeinde Panketal, zur anteiligen Absicherung der Eigenanteile zu verwenden (Anlage 1).
Das Realisieren und Anbieten einer Ladestation für E-Bikes ist eine Zuwendungsvoraussetzung der Tourismusförderrichtlinie des Landkreises Barnim 2015/2016. Die Gemeinde Niederfinow erhielt im Rahmen dieser eine Zuwendung in Höhe von 20.000,00 €.
Die Tourismusförderrichtlinie 2017 enthält die gleiche Zuwendungsvorrausetzung.
Die IWES-Mittel in Höhe von 577,30 € stehen der Gemeinde Niederfinow, aufgrund der inhaltlich nahezu identischen Maßnahme, weiterhin für die Umsetzung der E-Bike-Ladeanschlüsse zur Verfügung.
Das Treffen einer Eilentscheidung macht sich erforderlich, weil der Aufbau einer Ladestation für E-Bikes im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Antrag auf Zuwendung im Rahmen der Tourismusförderrichtlinie des Landkreis Barnim 2015/2016 und mit dem Antrag auf Zuwendung im Rahmen der Tourismusförderrichtlinie 2017 steht (NI-030/2017) und der A 4 Ausschuss des Landkreises Barnim am 05.04.2017 über die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Tourismusförderrichtlinie 2017 entscheiden muss. Eine Zuarbeit hat entsprechend vorher zu erfolgen. Die nächste Sitzung der Gemeindevertretersitzung findet erst am 13.04.2017 statt. Ein finanzieller Nachteil entsteht.
Eilentscheidung: Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Niederfinow folgende Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf.: im Jahr 2017 ist eine E-Bike Ladeinfrastruktur zu realisieren. Die IWES-Zuwendung wird dafür verwendet.
Britz, 14.03.2017
Jörg Matthes Dr. Günther Gollner amt. Amtsdirektor ehernamtl. Bürgermeister
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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