Vorlage - NI-033/2017

 
 
Betreff: Aufbau einer E-Bike Ladeinfrastruktur - Genehmigung einer Eilentscheidung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
13.04.2017 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Niederfinow genehmigt die am 14.03.2017 getroffene Eilentscheidung über den Aufbau einer E-Bike Ladeinfrastruktur.

 


Sachverhalt:

 

Der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektromobile auf dem Parkplatz am Schiffshebewerk wurde mit dem Beschluss NI-012/2017 abgelehnt.

 

Das dazugehörige Projekt „Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Landkreis Barnim“ beinhaltete den Aufbau von Ladeinfrastruktur für PKWs und E-Bikes. Im Zuge des LEADER-Antragstellungsverfahrens wurden IWES-Mittel beim Landkreis Barnim akquiriert. Diese sind im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung, federführend hier die Gemeinde Panketal, zur anteiligen Absicherung der Eigenanteile zu verwenden (Anlage 1).

 

Das Realisieren und Anbieten einer Ladestation für E-Bikes ist eine Zuwendungsvoraussetzung der Tourismusförderrichtlinie des Landkreises Barnim 2015/2016. Die Gemeinde Niederfinow erhielt im Rahmen dieser eine Zuwendung in Höhe von 20.000,00 €.

 

Die Tourismusförderrichtlinie 2017 enthält die gleiche Zuwendungsvorrausetzung.
Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung wurde gestellt (NI-030/2017). Bis zum Jahresende muss nun eine vereinfachte Lösung gegenüber dem LEADER-Projekt gefunden und umgesetzt werden. Eine Begründung, warum die Maßnahme im Rahmen der Zuwendung für die Jahre 2015/2016 noch nicht umgesetzt wurde, ist bereits zum 31.03.2017 zu geben.

 

Die IWES-Mittel in Höhe von 577,30 € stehen der Gemeinde Niederfinow, aufgrund der inhaltlich nahezu identischen Maßnahme, weiterhin für die Umsetzung der E-Bike-Ladeanschlüsse zur Verfügung.

 

Das Treffen einer Eilentscheidung macht sich erforderlich, weil der Aufbau einer Ladestation für E-Bikes im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Antrag auf Zuwendung im Rahmen der Tourismusförderrichtlinie des Landkreis Barnim 2015/2016 und mit dem Antrag auf Zuwendung im Rahmen der Tourismusförderrichtlinie 2017 steht (NI-030/2017) und der A 4 Ausschuss des Landkreises Barnim am 05.04.2017 über die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Tourismusförderrichtlinie 2017 entscheiden muss. Eine Zuarbeit hat entsprechend vorher zu erfolgen. Die nächste Sitzung der Gemeindevertretersitzung findet erst am 13.04.2017 statt.

Ein finanzieller Nachteil entsteht.

 

 

 

 

Eilentscheidung:

Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Niederfinow folgende Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf.: im Jahr 2017 ist eine E-Bike Ladeinfrastruktur zu realisieren. Die IWES-Zuwendung wird dafür verwendet.

 

 

Britz, 14.03.2017

 

 

 

 

 

 

Jörg Matthes    Dr. Günther Gollner

amt. Amtsdirektor ehernamtl. Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

5750102-70202-….

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

 

577,30 €  IWES-Zuwendung

 

Mittel zur vollständigen Umsetzung der Ladeinfrastruktur sind in den HH 2017 einzuplanen.

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen