Vorlage - BR-024/2017
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung beschließt als weitere Mitglieder neben dem Amtsdirektor den Bürgermeister Herrn André Guse, die Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Hannelore Gersdorf und die Kämmerin der Amtsverwaltung Frau Astrid Gohlke in den Aufsichtsrat der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Britz mbH (GEG Britz mbH) zu entsenden.
Sachverhalt:
Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der GEG Britz mbH hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat im Sinne des § 52 GmbH-Gesetzes. Der Aufsichtsrat soll die Geschäftsführung beraten, unterstützen, kontrollieren und im Übrigen die ihm durch Gesellschaftsbeschluss übertragenen Aufgaben wahrnehmen. Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern – dem Amtsdirektor und drei weiteren Vertretern. Die weiteren Vertreter des Aufsichtsrates werden durch die Gemeindevertretung gewählt und in den Aufsichtsrat entsandt. Der Aufsichtsrat wählt aus der Mitte seiner Mitglieder den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und den Schriftführer. Die Tätigkeit des Aufsichtsrates im Einzelnen wird durch eine Aufsichtsratsordnung geregelt.
In der Gesellschafterversammlung am 27.02.2017 wurde der Neuentwurf der Aufsichtsratsordnung beschlossen und sich auf einen Vorschlag für die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates verständigt. Neben dem Amtsdirektor soll die Gesellschaft im Aufsichtsrat durch den Bürgermeister Herrn André Guse, die Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Hannelore Gersdorf und die Kämmerin der Amtsverwaltung Frau Astrid Gohlke vertreten werden.
Das Wahlverfahren ist in § 41 BbgKVerf normiert. Die Gemeindevertretung entscheidet durch offenen Wahlbeschluss.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |