Vorlage - BR-025/2017
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt, dem FSV Fortuna Britz 90 e.V. eine Zuwendung in Höhe von 7.000,00 € zu gewähren.
Diese ist laut Beschluss BR-043/2016 mit der zinslosen Stundung in Höhe von 2.400,00 € und laut Beschluss BR-044/2016 mit der zinslosen Stundung in Höhe von 1.500,00 € zu verrechnen.
Die verbleibenden 3.100,00 € sollen entsprechend der Antragstellung vorrangig für die Kinder- und Jugendarbeit, gemäß der Vereinsförderrichtlinie, abgerechnet werden.
Sachverhalt:
Der FSV Fortuna Britz 90 e.V. hat mit Schreiben vom 21.02.2017, eingegangen am 23.02.2017, einen Antrag auf Zuschuss für die Kinder- und Jugendarbeit sowie auf Zuschussförderung für die Sportspielstätte der Abteilung Billard im Sportjahr 2017 gestellt (siehe Anlage 1).
Der Finanzausschuss Britz hat in seiner Sitzung am 06.03.2017 über den vorliegenden Antrag beraten (siehe Anlage 2). Die Mitglieder des Finanzausschusses empfehlen, den Verein im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie wie folgt zu unterstützen:
Es soll eine Zuwendung in Höhe von 7.000,00 € bewilligt werden.
Es soll eine Verrechnung mit denen per Beschluss-Nr. BR-043/2016 und BR-044/2016 zinslosen gestundeten Beträge von 2.400,00 € aus dem Jahr 2016 und 1.500,00 € aus dem Jahr 2017 erfolgen (siehe Anlage 3 und 4).
Die verbleibenden Mittel in Höhe von 3.100,00 € sind zweckgebunden entsprechend der Antragstellung, hier vorrangig für die Kinder- und Jugendarbeit, zu verwenden.
Die Auszahlung findet laut Vereinsförderrichtlinie § 4 Abs. (3) durch Vorlage und Prüfung der Originalrechnungen statt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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