Vorlage - CH-026/2017
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, dem Eigenbetrieb „Kloster Chorin“ die offenen Hauptforderungen in Höhe von 123.624,23 EUR bis zum 31.12.2018 zu stunden. Die Stundung wird zinsfrei gewährt. Die offenen Nebenforderungen aus Säumniszuschlägen und Pfändungsgebühren in Höhe von 5.789,00 EUR werden erlassen.
Sachverhalt: Der Eigenbetrieb Kloster Chorin wurde am 01.04.2013 gegründet. In den ersten Monaten seines Bestehens mussten die Personalaufwendungen aus dem Gemeindekonto finanziert werden, weil für den Eigenbetrieb noch kein eigenes Bankkonto angelegt war und zu Beginn des Jahres saisonbedingt nur verhältnismäßig geringe Einnahmen zur Verfügung standen. Aus dieser Vorfinanzierung resultieren Forderungen in Höhe von 79.375,34 EUR. Aus der Übernahme des beweglichen Anlagevermögens und des Warenbestandes sind weitere 28.853,05 EUR sowie aus Finanzierungsaufwendungen (Zins-und Tilgungszahlungen - Kredit Parkplatz) 15.395,84 EUR offen, die der Gemeinde noch nicht erstattet werden konnten. Es sind bis zum 23.06.2016 5.789,00 EUR Mahngebühren und Säumniszuschläge aufgelaufen. Die Rückzahlung der Gesamtforderung ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Das ist mit dem Jahresabschluss des Eigenbetriebes 2015 belegbar. Es wurde vereinbart, eine abschließende Klärung der Verbindlichkeiten nach Vorlage der Jahresabschlüsse der Gemeinde Chorin für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 im Rahmen des „Konzernabschlusses“ bis Ende 2018 vorzunehmen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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