Vorlage - CH-027/2017
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, der Umsetzung der Sirenenanlagen in den Ortsteilen Brodowin, Senftenhütte und Neuehütte auf einen Telemast 1. Flur 2, Flurstück 64/1.0, Gemarkung Brodowin, Eigent.: Gemeinde Chorin, Brodowiner Dorfstr.,Einmündungsbereich, vor HNr. 59 2. Flur 1, Flurstück 49/0.0, Gemarkung Senftenhütte, Eigent.: Gemeinde Chorin, Lindenstraße 11, neben dem Milchhaus 3. Flur 1, Flurstück 65/0.0, Gemarkung Neuehütte, Eigent.: Gemeinde Chorin, Waldstr. 21a, neben dem Feuerwehrgerätehaus zuzustimmen.
Sachverhalt: Die betreffenden Sirenenanlagen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg befinden sich in den Ortsteilen Brodowin, - Kindergarten, Brodowiner Dorfstr. 54, Verkauf Senftenhütte, - ehem. Gemeindehaus, Ärmel 14, Verkauf Neuehütte - Feuerwehrgerätehaus, Dorfstr. 21 a, Sicherheitsgründe Auf Grund der allgemein auftretenden Probleme bei der Zugänglichkeit, der Wartung und erheblicher Reparatur- und Unterhaltungskosten, wurde durch den Amtsausschuss der Umsetzung einiger Sirenenanlagen auf einen Telemast zugestimmt. Weitere Umsetzungen werden in den nächsten Jahren im Amtsbereich folgen. Bei einer Ortsbegehung am 21.03.2017 mit dem Ortswehrführer aus Senftenhütte, dem Ortsvorsteher Herrn Krüger, sowie dem Bürgermeister Herrn Horst, Herrn Zierrach von der Ortswehr Sandkrug/Neuehütte, Herrn Kazda von der Fachfirma sowie einem Vertreter der Amtsverwaltung wurde eine Ortsbegehung durchgeführt und der günstigste Standort für die Aufstellung der Sirenenanlagen auf einen Telemast ausgewählt. Für den Standort in Brodowin erfolgte nachträglich eine telefonische Abstimmung mit dem Ortsvorsteher Herrn Winkelmann. 1. Flur 2, Flurstück 64/1.0, Gemarkung Brodowin, Eigent.: Gemeinde Chorin, Brodowiner Dorfstr.,Einmündungsbereich, vor HNr. 59 2. Flur 1, Flurstück 49/0.0, Gemarkung Senftenhütte, Eigent.: Gemeinde Chorin, Lindenstraße 11, neben dem Milchhaus 3. Flur 1, Flurstück 65/0.0, Gemarkung Neuehütte, Eigent.: Gemeinde Chorin, Waldstr. 21a, neben dem Feuerwehrgerätehaus
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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