Vorlage - CH-027/2017

 
 
Betreff: Umsetzung von Sirenenanlagen in den Ortsteilen Brodowin, Senftenhütte und Neuehütte
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Chorin Vorberatung
05.04.2017 
Entwicklungsausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.04.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, der Umsetzung der Sirenenanlagen in den Ortsteilen Brodowin, Senftenhütte und Neuehütte auf einen Telemast

1.  Flur 2, Flurstück 64/1.0, Gemarkung Brodowin,  Eigent.: Gemeinde Chorin,

 Brodowiner Dorfstr.,Einmündungsbereich, vor HNr. 59

2. Flur 1, Flurstück 49/0.0, Gemarkung Senftenhütte, Eigent.: Gemeinde Chorin,

 Lindenstraße 11, neben dem Milchhaus

3. Flur 1, Flurstück 65/0.0, Gemarkung Neuehütte,  Eigent.: Gemeinde Chorin,

 Waldstr. 21a, neben dem Feuerwehrgerätehaus

zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die betreffenden Sirenenanlagen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg befinden sich in den Ortsteilen Brodowin,               - Kindergarten, Brodowiner               Dorfstr. 54,                             Verkauf

Senftenhütte,  - ehem. Gemeindehaus,  Ärmel 14,   Verkauf

Neuehütte - Feuerwehrgerätehaus,  Dorfstr. 21 a,    Sicherheitsgründe

Auf Grund der allgemein auftretenden Probleme bei der Zugänglichkeit, der Wartung und erheblicher Reparatur- und Unterhaltungskosten, wurde durch den Amtsausschuss der Umsetzung einiger Sirenenanlagen auf einen Telemast zugestimmt. Weitere Umsetzungen werden in den nächsten Jahren im Amtsbereich folgen.

Bei einer Ortsbegehung am 21.03.2017 mit dem Ortswehrführer aus Senftenhütte, dem Ortsvorsteher Herrn Krüger, sowie dem Bürgermeister Herrn Horst, Herrn Zierrach von der Ortswehr Sandkrug/Neuehütte, Herrn Kazda von der Fachfirma sowie einem Vertreter der Amtsverwaltung wurde eine Ortsbegehung durchgeführt und der günstigste Standort für die Aufstellung der Sirenenanlagen auf einen Telemast ausgewählt. Für den Standort in Brodowin erfolgte nachträglich eine telefonische Abstimmung mit dem Ortsvorsteher Herrn Winkelmann.

1.  Flur 2, Flurstück 64/1.0, Gemarkung Brodowin,  Eigent.: Gemeinde Chorin,

 Brodowiner Dorfstr.,Einmündungsbereich, vor HNr. 59

2. Flur 1, Flurstück 49/0.0, Gemarkung Senftenhütte, Eigent.: Gemeinde Chorin,

 Lindenstraße 11, neben dem Milchhaus

3. Flur 1, Flurstück 65/0.0, Gemarkung Neuehütte,  Eigent.: Gemeinde Chorin,

 Waldstr. 21a, neben dem Feuerwehrgerätehaus


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen