Vorlage - CH-030/2017
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Gemeindevertretung Chorin beschließt den Standort einer Dreiecksinformationstafel auf dem Parkplatz am Kloster Chorin, Flurstück 71, Flur 10, Gemarkung Chorin, Eigentümer Gemeinde Chorin.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat sich mit Beschluss CH-056/2016 vom 27.10.2016 durch das Bereitstellen von Haushaltsmitteln für den Eigenanteil der Gemeinde am Kooperationsprojekt „Dreiecksinformationstafeln“ im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbes zu diesem positioniert.
Am Kloster Chorin wird als Standort der Dreiecksinformationstafel, nach Abstimmung mit Frau Dr. Siedler, ein Bereich auf dem Parkplatz vorgeschlagen:
Flurstück 71, Flur 10, Gemarkung Chorin, Eigentümer Gemeinde Chorin (siehe Anlage 1).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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