Vorlage - CH-032/2017
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt den Standort einer Dreiecksinformationstafel im Ortsteil Senftenhütte, Flurstück 48/1, Flur 1, Gemarkung Senftenhütte, Eigentümer Gemeinde Chorin.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat sich mit Beschluss CH-056/2016 vom 27.10.2016 durch das Bereitstellen von Haushaltsmitteln für den Eigenanteil der Gemeinde am Kooperationsprojekt „Dreiecksinformationstafeln“ im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbes zu diesem positioniert.
Für den Ortsteil Senftenhütte wird als Standort der Dreiecksinformationstafel ein Bereich am Kirchplatz vorgeschlagen:
Flurstück 48/1, Flur 1, Gemarkung Senftenhütte, Eigentümer Gemeinde Chorin (siehe Anlage 1).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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