Vorlage - CH-032/2017

 
 
Betreff: Festlegung Standort Dreiecksinformationstafel in der Gemeinde Chorin, OT Senftenhütte
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:80.54
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
30.03.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zu CH-032_2017Standort Tafel OT Senftenhütte

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt den Standort einer Dreiecksinformationstafel im Ortsteil Senftenhütte, Flurstück 48/1, Flur 1, Gemarkung Senftenhütte, Eigentümer Gemeinde Chorin.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat sich mit Beschluss CH-056/2016 vom 27.10.2016 durch das Bereitstellen von Haushaltsmitteln für den Eigenanteil der Gemeinde am Kooperationsprojekt „Dreiecksinformationstafeln“ im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbes zu diesem positioniert.

 

Für den Ortsteil Senftenhütte wird als Standort der Dreiecksinformationstafel ein Bereich am Kirchplatz vorgeschlagen:

 

Flurstück 48/1, Flur 1, Gemarkung Senftenhütte, Eigentümer Gemeinde Chorin (siehe Anlage 1).

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Ca. 750,00 Euro

5750201-30100-0821010

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

 

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu CH-032_2017Standort Tafel OT Senftenhütte (1670 KB)