Vorlage - CH-037/2017
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt den Standort einer Dreiecksinformationstafel im Ortsteil Sandkrug, Flurstück 272, Flur 1, Gemarkung Sandkrug, Eigentümer Gemeinde Chorin.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat sich mit Beschluss CH-056/2016 vom 27.10.2016 durch das Bereitstellen von Haushaltsmitteln für den Eigenanteil der Gemeinde am Kooperationsprojekt „Dreiecksinformationstafeln“ im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbes zu diesem positioniert.
Für den Ortsteil Sandkrug wird als Standort der Dreiecksinformationstafel ein Bereich auf dem Dorfplatz in der Nachbarschaft zum Weltenbaum vorgeschlagen:
Flurstück 272, Flur 1, Gemarkung Sandkrug, Eigentümer Gemeinde Chorin (siehe Anlage 1).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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