Vorlage - CH-041/2017

 
 
Betreff: Festlegung Standorte Dreiecksinformationstafeln in der Gemeinde Chorin, OT Brodowin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:80.54
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
30.03.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1- Zu CH-041_2017Standort Tafel Brodowin 1
Anlage 2 zu CH-041_2017 Standort Tafel Brodowin 2
Anlage 3 zu CH-041_2017 Standort Tafel Brodowin 3

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Standorte für die drei Dreiecksinformationstafeln im Ortsteil Brodowin

 

-          Weißensee, Rastplatz

Flurstück 118/4, Flur 5 Gemarkung Chorin, Eigentümer Land Brandenburg (Landesforstverwaltung – siehe Anlage 1).

 

Die vorhandene veraltete Informationstafel wird durch die Dreiecksinformationstafel ersetzt.

 

-          Brodowin, Dorfanger

Flurstück 50, Flur 1, Gemarkung Brodowin, Eigentümer Amt Britz-Chorin-Oderberg, Ge  meinde Brodowin Flurbereinigungsgesetz Verfahrensbezeichnung: 05002F kein aktueller Nachweis (siehe Anlage 2).

 

Die vorhandene veraltete Informationstafel wird durch die Dreiecksinformationstafel ersetzt.

 

-          Pehlitz, Parkplatz

Flurstück 50/2, Flur 3, Gemarkung Brodowin

Eigentümer Amt Britz-Chorin-Oderberg, Gemeinde Brodowin Flurbereinigungsetz Verfahrensbezeichnung: 05002F kein aktueller Nachweis (siehe Anlage 3).

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat sich mit Beschluss CH-056/2016 vom 27.10.2016 durch das Bereitstellen von Haushaltsmitteln für den Eigenanteil der Gemeinde am Kooperationsprojekt „Dreiecksinformationstafeln“ im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbes zu diesem positioniert.

 

Für den Ortsteil Brodowin werden als Standorte der drei Dreiecksinformationstafeln folgende Bereiche vorgeschlagen:

 

-          Weißensee, Rastplatz

Flurstück 118/4, Flur 5 Gemarkung Chorin, Eigentümer Land Brandenburg (Landesforstverwaltung)(siehe Anlage 2)

 

Die vorhandene veraltete Informationstafel wird durch die Dreiecksinformationstafel ersetzt.

 

-          Brodowin, Dorfanger

Flurstück 50, Flur 1, Gemarkung Brodowin, Eigentümer Amt Britz-Chorin-Oderberg, Gemeinde Brodowin Flurbereinigungsgesetz Verfahrensbezeichnung: 05002F kein aktueller Nachweis (siehe Anlage 2)

 

  Die vorhandene veraltete Informationstafel wird durch die Dreiecksinformationstafel ersetzt.

 

-          Pehlitz, Parkplatz

Flurstück 50/2, Flur 3, Gemarkung Brodowin

Eigentümer Amt Britz-Chorin-Oderberg, Gemeinde Brodowin Flurbereinigungsgesetz Verfahrensbezeichnung: 05002F kein aktueller Nachweis (siehe Anlage 3). 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Ca. 2250,00 €

5750201-30100-0821010

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1- Zu CH-041_2017Standort Tafel Brodowin 1 (1858 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zu CH-041_2017 Standort Tafel Brodowin 2 (3866 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zu CH-041_2017 Standort Tafel Brodowin 3 (2332 KB)