Vorlage - LS-014/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, dass Werbeanlagen für Wahlwerbung und Volksentscheide sowie Werbeanlagen von ortsansässigen Vereinen an jeglicher Straßenbeleuchtung mittels Kunststoffkabelbindern erfolgen darf. § 4 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen verbietet das Anbringen von Werbeanlagen am Straßenzubehör (Verkehrszeichen und –einrichtungen, Ampeln, Vorwegweisen und anderes) sowie Bäumen durch Bekleben, Anhängen und andere Befestigungsarten.
Hiervon soll eine Ausnahme in der Form gemacht werden, dass eine Befestigung von Werbeanlagen für Wahlwerbung und Volksentscheide sowie Werbeanlagen von ortsansässigen Vereinen an jeglicher Straßenbeleuchtung mittels Kunststoffkabelbindern erfolgen darf. Plakatierungen, die auf einen wirtschaftlichen Erfolg gerichtet sind, unterliegen nicht der Ausnahmeregelung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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