Vorlage - LS-014/2017

 
 
Betreff: Ausnahme von der Regelung des § 4 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
27.04.2017 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen geändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, dass Werbeanlagen für Wahlwerbung und Volksentscheide sowie Werbeanlagen von ortsansässigen Vereinen an jeglicher Straßenbeleuchtung mittels Kunststoffkabelbindern erfolgen darf.


§ 4 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen verbietet das Anbringen von Werbeanlagen am Straßenzubehör (Verkehrszeichen und –einrichtungen, Ampeln, Vorwegweisen und anderes) sowie Bäumen durch Bekleben, Anhängen und andere Befestigungsarten.

 

Hiervon soll eine Ausnahme in der Form gemacht werden, dass eine Befestigung von Werbeanlagen für Wahlwerbung und Volksentscheide sowie Werbeanlagen von ortsansässigen Vereinen an jeglicher Straßenbeleuchtung mittels Kunststoffkabelbindern erfolgen darf.

Plakatierungen, die auf einen wirtschaftlichen Erfolg gerichtet sind, unterliegen nicht der Ausnahmeregelung.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen