Vorlage - OD-015/2017 IV
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Da es häufig zu Problemen bzgl. des Parkens in der Angermünder Straße in 16248 Oderberg kommt und die aktuelle Beschilderung bei den Verkehrsteilnehmer zunehmend zu Verwirrungen führt, wurde seitens des Ordnungsamtes in Zusammenarbeit mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde eine neue Beschilderung erarbeitet. Primäre Neuregelung ist, dass aus der Angermünder Straße eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot werden soll. So soll garantiert werden, dass Versorgungs- und vor allem Rettungsfahrzeuge ungehindert zu ihren Einsatzorten gelangen können. Das Parken wird dann nur noch vereinzelt in gekennzeichneten Bereichen erlaubt sein. So im Bereich der Hausnummer 11 und 12 sowie 26/27 und gegenüber 30/31 als auch gegenüber der Brodowiner Straße 1. Hier ist das Parken ohne zeitliche Beschränkungen erlaubt. Des Weiteren soll das Parken in Höhe der Hausnummer 19 bis gegenüber der Hausnummer 33 täglich 2 Stunden von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr erlaubt werden. Es soll so garantiert werden, dass Patienten ungehindert die dort ansässige Arztpraxis besuchen können.
Aufgrund dieser Regelungen werden viele Parkplätze wegfallen. Die Stadt verfügt im oberen Bereich der Angermünder Straße über zwei Grundstücke (Gemarkung: Oderberg, Flur: 3, Flurstück: 580 sowie teils auf 96 – siehe Karte), auf denen ein Parkplatz hergerichtet werden könnte. So die Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zur Errichtung eines solchen Parkplatzes wünscht, wird gebeten, dies in das Protokoll mitaufzunehmen. Das Ordnungsamt wird dann in Zusammenarbeit mit dem Bauamt prüfen, ob eine Errichtung möglich ist.
Um nochmals in dieser schmalen Straße auf den Zweck dieser Neubeschilderung aufmerksam zu machen, sollen jeweils zu Beginn der Zone mit dem eingeschränkten Halteverbot, ein nichtamtliches Hinweisschilde „Rettungsweg für die Feuerwehr freihalten“ aufgestellt werden. |
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