Vorlage - CH-044/2017
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, die unten genannten Vereine im Haushaltsjahr 2017, wie folgt zu unterstützen:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin hat es sich in Durchführung des Beschlusses 32-05/2002 vom 29.05.2002 zur Aufgabe gemacht die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit zu fördern.
Die Vereine wurden aufgefordert bis zum Stichtag 30.09.2016 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung 2017 einzureichen. 8 Vereine sind dem nachgekommen. Vom FSV Golzow 1979 e.V. ging ein zweiter Antrag ein. Insgesamt liegen 9 Anträge vor (siehe Anlage 1 bis 10).
Neben dem ausführlichen Antrag liegen von jedem Antragsteller folgende Unterlagen vor: - Abschrift aus der Vereinssatzung, - Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, - Kassenbericht des Vorjahres, - Arbeitsplan 2017 und - der aktuellste Bescheid des Finanzamtes auf Gemeinnützigkeit.
Folgend werden die Vereine und die Höhe der beantragten Zuwendung aufgeführt:
Die Anträge auf Zuschussförderung laut der jeweils geltenden Pachtverträge des FSV Golzow 1979 e.V. und des SG Brodowin 63 e.V. werden im Einzelfall beraten und entschieden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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