Vorlage - OD-016/2017

 
 
Betreff: Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
12.04.2017 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2017-03-27 Aufwandsentschädigungssatzung Oderberg (Ausfertigung)
2017-03 Aufwandsentschädigungssatzung Anlage B
2017-03 Aufwandsentschädigungssatzung Anlage V1
2017-03 Aufwandsentschädigungssatzung Anlage V2
2017-03 Aufwandsentschädigungssatzung Anlage V3
2017-03-27 Kalkulation Aufwand

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt den Erlass einer Aufwandsentschädigungssatzung entsprechend der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage.

 

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 30 Absatz 4 BbgKVerf haben Gemeindevertreter Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Das Nähere regelt eine Entschädigungssatzung.

 

Der Minister des Innern kann durch Rechtsverordnung Regelungen über die Anspruchsvoraussetzungen für den Ersatz des Verdienstausfalls und der Aufwandsentschädigungen sowie deren Höchstsätze treffen. Seit mit Artikel 13 Absatz 2 des Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04.06.2003 (GVBl. I S. 172) die Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung vom 31.07.2001 (KomAEV) mit Wirkung vom 01.01.2004 aufgehoben worden ist, hat der Minister des Innern von dieser Verordnungsermächtigung nicht wieder Gebrauch gemacht.

 

Damit sind die Höchstgrenzen für die Pauschalierung und einzelne Vorgaben für die Gestaltung der Aufwandsentschädigung entfallen. Pauschalbeträge sind nur noch durch den durchschnittlich entstehenden tatsächlichen Aufwand begrenzt. Sie sind in Abhängigkeit von der Gemeindegröße und unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage der Gemeinde angemessen zu gestalten.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf (Anlage 1) liegt nunmehr eine Entschädigungssatzung vor, die eine pauschale Aufwandsentschädigung auf Grundlage einer Kalkulation (Anlage 2) vorsieht.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

9.690,00 Euro

1110101-80100-5421000

 

2017 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Mittel sind im Haushaltsplan zu veranschlagen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-03-27 Aufwandsentschädigungssatzung Oderberg (Ausfertigung) (26 KB)    
Anlage 2 2 2017-03 Aufwandsentschädigungssatzung Anlage B (10 KB)    
Anlage 3 3 2017-03 Aufwandsentschädigungssatzung Anlage V1 (10 KB)    
Anlage 4 4 2017-03 Aufwandsentschädigungssatzung Anlage V2 (44 KB)    
Anlage 5 5 2017-03 Aufwandsentschädigungssatzung Anlage V3 (10 KB)    
Anlage 6 6 2017-03-27 Kalkulation Aufwand (17 KB)