Vorlage - OD-017/2017

 
 
Betreff: Rücknahme der Klage gegen den Landkreis Barnim (VG 4 K 708/15) wegen kommunalaufsichtlicher Beanstandung - Aufwandsentschädigungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:30.92
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
12.04.2017 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2017-03-27 Anlage zu OD 017 2017
2017-03-27 Anlage 2 zu OD 017 2017

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Rücknahme der Klage gegen den Landkreis Barnim (VG 4 K 708/15) wegen »kommunalaufsichtlicher Beanstandung - Aufwandsentschädigungssatzung vom 22.05.2015«. Alle damit verbundenen Nebenklagen oder Beschwerden sind ebenfalls zurückzunehmen.

 


Sachverhalt:

Auf ihrer Sitzung am 20.05.2015 beschlossen die Stadtverordneten der Stadt Oderberg gegen den Bescheid des Landkreises Barnim vom 17.04.2015 Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zu erheben. Mit der Klageerhebung wurde die Anwaltskanzlei Zarzycki & Hornauf beauftragt.

 

Das Einreichen der Klage erfolgte am 22.05.2015 (Anlage 1). Eine Entscheidung in der Sache steht noch aus und ist nicht zeitnah zu erwarten. Über eine am 07.07.2016 eingelegte Beschwerde ist zwischenzeitlich ablehnend entschieden worden. Das Urteil liegt der Sitzungsvorlage als Anlage 2 bei.

 

Aufgrund mehrerer Gespräche zwischen den beteiligten Parteien wird hiermit vorgeschlagen zu beschließen, das Klageverfahren einzustellen. Im weiteren sollte dann entsprechend der kommunalaufsichtlichen Beanstandung vom 17.04.2015 eine Aufhebungssatzung erlassen werden, mit der die Entschädigungssatzung vom 18.06.2014 (Beschluss-Nr. OD-029/2014) aufgehoben wird. In einem dritten Schritt kann dann eine Aufwandsentschädigungssatzung auf Grundlage einer Kalkulation  beschlossen werden.

 

Die bisherigen Verfahrenskosten beliefen sich auf 2.351,75 €. Die vorgeschlagene Vorgehensweise erspart der Stadt über mehrere Jahre entsprechend Verfahrenskosten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Einsparungen

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-03-27 Anlage zu OD 017 2017 (532 KB)    
Anlage 2 2 2017-03-27 Anlage 2 zu OD 017 2017 (489 KB)