Vorlage - OD-017/2017
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Rücknahme der Klage gegen den Landkreis Barnim (VG 4 K 708/15) wegen »kommunalaufsichtlicher Beanstandung - Aufwandsentschädigungssatzung vom 22.05.2015«. Alle damit verbundenen Nebenklagen oder Beschwerden sind ebenfalls zurückzunehmen.
Sachverhalt: Auf ihrer Sitzung am 20.05.2015 beschlossen die Stadtverordneten der Stadt Oderberg gegen den Bescheid des Landkreises Barnim vom 17.04.2015 Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zu erheben. Mit der Klageerhebung wurde die Anwaltskanzlei Zarzycki & Hornauf beauftragt.
Das Einreichen der Klage erfolgte am 22.05.2015 (Anlage 1). Eine Entscheidung in der Sache steht noch aus und ist nicht zeitnah zu erwarten. Über eine am 07.07.2016 eingelegte Beschwerde ist zwischenzeitlich ablehnend entschieden worden. Das Urteil liegt der Sitzungsvorlage als Anlage 2 bei.
Aufgrund mehrerer Gespräche zwischen den beteiligten Parteien wird hiermit vorgeschlagen zu beschließen, das Klageverfahren einzustellen. Im weiteren sollte dann entsprechend der kommunalaufsichtlichen Beanstandung vom 17.04.2015 eine Aufhebungssatzung erlassen werden, mit der die Entschädigungssatzung vom 18.06.2014 (Beschluss-Nr. OD-029/2014) aufgehoben wird. In einem dritten Schritt kann dann eine Aufwandsentschädigungssatzung auf Grundlage einer Kalkulation beschlossen werden.
Die bisherigen Verfahrenskosten beliefen sich auf 2.351,75 €. Die vorgeschlagene Vorgehensweise erspart der Stadt über mehrere Jahre entsprechend Verfahrenskosten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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