Vorlage - NI-040/2017
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1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die Errichtung einer Bushaltestelle in der Hebewerkstraße zwischen den Hausnummern 3 und 4 auf dem Grundstück Gemarkung: Niederfinow, Flur: 6, Flurstück: 22. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Anträge zu stellen bzw. erforderliche Genehmigungen einzuholen.
Oder alternativ
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die Errichtung einer Bushaltestelle in der Hebewerkstraße zwischen den Hausnummern 2 und 3 auf dem Grundstück Gemarkung: Niederfinow, Flur: 2, Flurstück: 32. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Anträge zu stellen bzw. erforderliche Genehmigungen einzuholen. Derzeit befindet sich die Bushaltestelle (lediglich ein Bushaltestellen-Schild ohne Wartehäuschen) in der Hebewerkstraße zwischen den Hausnummern 1 und 2. Es wurde vom Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit dem Bauamt geprüft, ob es sinnvoll wäre, hier auch eine bauliche Bushaltestelle mit Wartehäuschen zu errichten. Aufgrund nachfolgender Faktoren wurde dieser Standort jedoch als nicht geeignet eingestuft. Dort steht lediglich eine Fläche von ca. 5,00 Metern Länge und 3,00 Metern Breite zur Errichtung zur Verfügung stehen. Diese Fläche ist derart klein, dass ein Wartehäuschen hier eine Sichtbehinderung für die Verkehrsteilnehmer darstellen würde. So könnte der Anwohner der Hausnummer 2 beim Herausfahren aus seiner Einfahrt den Verkehr von der Dorfmitte aus kommend nicht richtig erkennen. Beim Links-Abbiegevorgang könnte es hier leicht zu Unfällen kommen. Auch die wartenden Kinder sind schwer für die Verkehrsteilnehmer zu erkennen. Aufgrund der Nähe des Wartehäuschens zur Straße könnten gerade jüngere Kinder beim Spielen und Herumtollen auf die Fahrbahn gelangen und wären für den Autofahrer dann zu spät erkennbar.
Nach Prüfung wurde der Standort Hebewerkstraße zwischen den Hausnummer 3 und 4 („Klockowhaus“) als geeigneter befunden, da hier die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gegeben ist. An diesem Standort steht eine Fläche von etwa 6,00 Metern Länge und 4,50 Metern Breite zur Verfügung. Zu Bedenken ist, dass die Fläche (Gemarkung: Niederfinow, Flur: 6, Flurstück: 22) dem Landesbetrieb für Straßenwesen gehört. Es müsste hier vorab zunächst ein Gestattungsvertrag für die Errichtung der Bushaltestellen abgeschlossen werden. Durch das Ordnungsamt würde dann bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung gestellt werden. Eine Einarbeitung dieser Bushaltestelle in die Fahrpläne bräuchte nicht zu erfolgen, da die ursprüngliche Haltestelle „Dorfmitte“ hier nur versetzt werden würde. Sie würde sich dann auch in Denkmalumgebung befinden. Mit Sanierung des „Klockow-Hauses“ könnte man das Bushalte-Häuschen gleich in die Umgebung mit integrieren.
Alternativer Standort könnte das Grundstück Gemarkung: Niederfinow, Flur: 6, Flurstück: 32 sein. Dieses befindet sich in der Hebewerkstraße zwischen den Hausnummer 2 und 3. Für die Errichtung an diesem Standort spricht, dass dieses Grundstück bereits im Eigentum der Gemeinde Niederfinow steht und somit für das Bushaltehäuschen kein Gestattungsvertrag mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen abgeschlossen werden muss. So man jedoch einen behindertengerechten Zugang zum Bushaltehäuschen gewähren möchte, ist es notwendig, die Fläche zwischen Bushaltehäuschen und Straße zu pflastern. Diese Pflasterung liegt dann auf dem Grundstück Gemarkung: Niederfinow, Flur: 6, Flurstück: 22, welches im Eigentum des Landesbetriebes für Straßenwesen steht. Für die Errichtung dieses behindertengerechten Zugangs ist dann ein Gestattungsvertrag notwendig. Gegen diesen Standort spricht, dass das Haus rechts neben dem Grundstück (Hausnummer 3) einen baufälligen Eindruck macht. Im unteren Bereich des Giebels befindet sich ein Riss in der Fassade. Es besteht hier die Gefahr, dass dieses Haus die neu eingerichtete Bushaltestelle durch einen Einsturz/Teileinsturz beschädigen könnte. Des Weiteren ist das Grundstück Flur: 6, Flurstück: 32 mit zwei im Grundbuch eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten belastet.
Die Amtsverwaltung empfiehlt daher, die Bushaltestelle zwischen den Hausnummer 3 und 4 („Klockowhaus“) zu errichten.
Für die Errichtung könnten zudem bis Herbst 2017 Fördermittel beim Landkreis beantragt werden. Die Fördermittelhöhe liegt bei 50 %.
Die Kosten für die Errichtung einer solchen Bushaltestelle belaufen sich auf rund 15.000,00 EUR.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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