Vorlage - OD-019/2017 IV
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Sachverhalt: Die Rücksprache am 09.03.2017 mit dem zuständigen Bauleiter, ergab folgenden Sachstand:
-derzeit befindet sich die Baumaßnahme in der Ausführungsplanung, -Fußgängerverkehr durch die Baustelle ggf. möglich, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt, -Parken vor und nach der Baumaßnahme ist möglich, so kein Parkverbot verkehrsrechtlich ge regelt ist, -Umleitung über Bralitz möglich? – die Umleitung von Landes- und Bundesstraßen muss für den überörtlichen Verkehr geeignet sein, dies ist bei einer Umleitung über Bralitz nicht gegeben, die in Rede stehende Fahrstrecke befindet sich auf teilweise unbefestigten Wegen auf Niedertorfboden, hier ist die Tragfähigkeit zu beachten – auch nur teilweise öffentlich gewidmete Straßen – auf der Fahrstrecke befinden sich die Brücke HOW km 80,15 und die Brücke am Schöpfwerk, beide sind in einem desolaten Zustand, -Vollsperrung notwendig u.a. wegen der ASR (Arbeitsstättenrichtlinie) – notwendige Breite der Baustelleneinrichtung ist durch den Bauleiter zu ermitteln.
Bei der am 22.03.2017 stattfindenden Sitzung der Sperrkommission 2017 bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim konnten bezüglich der bevorstehenden Baumaßnahme seitens des Landesbetriebes für Straßenwesen keine weiteren Informationen bereitgestellt werden.
Der Landesbetrieb Straßenwesen bereitet gegenwärtig die Instandsetzung der L 29 zwischen Liepe und Oderberg, im Bereich der Fahrbahneinengung, vor.
Es ist geplant im September mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung der Straße erfolgen. Es wir eine Bauzeit von ca. einem Jahr veranschlagt. Die abgängige Fahrbahn wird durch eine Bohrpfahlwand und durch eine Spundwand gestützt. Anschließend wird der Fahrbahnaufbau erneuert. Die Gewerbetreibenden werden durch den Landesbetrieb rechtzeitig auf die Sperrung der Straße hinweisen.
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