Vorlage - NI-042/2017
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1. Die Gemeindevertretung beschließt die Reparatur des nicht befestigten Teils der Waldstraße und der Stelle im befestigten Teil, der durch Wurzelwuchs beschädigt ist.
„Bürgermeister Dr. Günther Gollner“
2. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, für die Reparatur des unbefestigten Teils der Waldstraße und der Stelle im befestigten Teil, der durch Wurzelwuchs beschädigt ist, Angebote einzuholen.
„Amtsdirektor“ Sachverhalt:
1. Begründung der Maßnahme:
Der nicht befestigte Teil der Waldstraße befindet sich in einem Zustand, der Zweifel an der Verkehrssicherheit aufkommen lässt. Die unbefestigte Bauart dieser Straße erfordert Reparaturen im mehrjährigen Abstand.
„Bürgermeister Dr. Günther Gollner“
2. Stellungnahme der Amtsverwaltung:
Für die Straßenunterhaltung stehen für das Haushaltsjahr 15.000,- € zur Verfügung. Der unbefestigte Teil der Waldstraße wurde letztmalig 2014 durch die Mitarbeiter des Baubetriebshofs instandgesetzt (planiert und verdichtet/gewalzt). Für die Instandsetzung der ca. 830 m langen Strecke sind folgende Leistungen erforderlich:
- oberste Lage auflockern und planieren - Einbringen von Füll- /Tragschichtmaterial als Ausgleich der Unebenheiten - Verdichten / Walzen - Nacharbeiten der Straßenentwässerung
Die Durchführung der Instandsetzungsarbeiten sollte durch eine Fachfirma erfolgen, die über die entsprechend notwendige Technik verfügt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausführung nur bei entsprechender Witterung im zeitigen Frühjahr oder im Herbst erfolgen kann (keine Trockenheit). Zur Vorbereitung der Maßnahme werden die Leistungen in einem Freihändigen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Dazu werden mindestens 3 geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Vergabe wird nach Auswertung und auf Grundlage der Vergabeempfehlung der Amtsverwaltung durch die Gemeinde beschlossen. Die Leistungsabfrage zur Beseitigung des Wurzeldurchwuchses im asphaltierten Straßenabschnitt soll im Zusammenhang mit der Ausschreibung zur Rissesanierung („Zum Kanal“) erfolgen.
„Amtsdirektor“
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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