Vorlage - NI-042/2017

 
 
Betreff: Straßenunterhaltungsmaßnahme: Reparatur der unbefestigten Waldstraße / Beseitigung Wurzeldurchwuchs
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
13.04.2017 
Gemeindevertretung Niederfinow geändert beschlossen   

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Reparatur des nicht befestigten Teils der Waldstraße und der Stelle im befestigten Teil, der durch Wurzelwuchs beschädigt ist.

 

„Bürgermeister Dr. Günther Gollner“

 

2. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, für die Reparatur des unbefestigten Teils der Waldstraße und der Stelle im befestigten Teil, der durch Wurzelwuchs beschädigt ist, Angebote einzuholen.

 

„Amtsdirektor“


Sachverhalt:

 

1. Begründung der Maßnahme:

 

Der nicht befestigte Teil der Waldstraße befindet sich in einem Zustand, der Zweifel an der Verkehrssicherheit aufkommen lässt. Die unbefestigte Bauart dieser Straße erfordert Reparaturen im mehrjährigen Abstand.

 

„Bürgermeister Dr. Günther Gollner“

 

 

2. Stellungnahme der Amtsverwaltung:

 

Für die Straßenunterhaltung stehen für das Haushaltsjahr 15.000,- € zur Verfügung. Der unbefestigte Teil der Waldstraße wurde letztmalig 2014 durch die Mitarbeiter des  Baubetriebshofs instandgesetzt (planiert und verdichtet/gewalzt). Für die Instandsetzung der ca. 830 m langen Strecke sind folgende Leistungen erforderlich:

 

- oberste Lage auflockern und planieren

- Einbringen von Füll- /Tragschichtmaterial als Ausgleich der Unebenheiten

- Verdichten / Walzen

- Nacharbeiten der Straßenentwässerung

 

Die Durchführung der Instandsetzungsarbeiten sollte durch eine Fachfirma erfolgen, die über die entsprechend notwendige Technik verfügt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausführung nur bei entsprechender Witterung im zeitigen Frühjahr oder im Herbst erfolgen kann (keine Trockenheit). Zur Vorbereitung der Maßnahme werden die Leistungen in einem Freihändigen Vergabe­verfahren ausgeschrieben. Dazu werden mindestens 3 geeignete Firmen zur Angebots­abgabe aufgefordert. Die Vergabe wird nach Auswertung und auf Grundlage der Vergabeempfehlung der Amtsverwaltung durch die Gemeinde beschlossen. Die Leistungsabfrage zur Beseitigung des Wur­zel­durchwuchses im asphaltierten Straßenabschnitt soll im Zusammenhang mit der Ausschreibung zur Rissesanierung („Zum Kanal“) erfolgen.

 

„Amtsdirektor“


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Angabe erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Angebotsabfrage

5410101-70601-5221000

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Von 15.000,- € stehen noch 14.369,59 € zur Verfügung, weil bereits 630,41 € Materialkosten für die Instandsetzung des Friedhofsweges durch den BBH angefallen sind.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen