Vorlage - OD-020/2017
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Die Stadtverordneten der Stadt Oderberg beschließen die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalls des ehrenamtlichen Bürgermeisters, der Mitglieder in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ausschüssen sowie der sachkundigen Einwohner in den Ausschüssen der Stadt Oderberg (Entschädigungssatzung) entsprechend der Anlage.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Mit Schreiben vom 17.04.2015 beanstandete der Landkreis Barnim, Kommunalaufsicht, die Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oderberg vom 18.06.2014.
Es wurde durch den Landkreis Barnim der Stadt aufgegeben, den Beschluss vom 18.06.2014 (Beschluss-Nr. OD-029/2014) bis zum 29.05.2015 aufzuheben und eine entsprechende Aufhebungssatzung zu erlassen.
Dieser Aufforderung folgte die Stadt Oderberg nicht und legte stattdessen Klage gegen die Beanstandung ein.
Mit Beschluss vom 12.04.2017 (OD-017/2017) wurde nunmehr der Willen durch die Stadtverordneten bekundet, die Klage zurückzunehmen. Damit ist der Beanstandung des Landkreises zu folgen und eine entsprechende Aufhebungssatzung zur Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oderberg vom 18.06.2014 zu erlassen.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung liegt als Anlage nun mehr zur Beschlussfassung vor.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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