Vorlage - LS-015/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, dem Begegnungszentrum Lunow e. V. einen Zuschuss zu den Betriebskosten für das Jahr 2016 zu zahlen in Höhe der beantragten Mittel abzüglich des Betrages, der durch gesonderten Beschluss bzw. vertragliche Regelung für die Nutzung des Jugendclubs durch Dritte festgelegt wurde.
Für 2017 ist gleichlautend zu verfahren. Es hat eine detaillierte Abrechnung der Betriebskosten zu erfolgen. Mit Beschlussfassung werden die außerplanmäßigen Ausgaben in voraussichtlicher Höhe von 5.400 € genehmigt.
Sachverhalt:
Am 15.11.2016 stellte das Begegnungszentrum Lunow e. V. wie jedes Jahr einen Antrag auf Übernahme von Betriebskosten für das Jahr 2016 in Höhe von 3.469,32 €. Hierfür waren in den Vorjahren immer Mittel im Haushalt für die Jugendförderung vorgesehen.
Zum 01.01.2016 ging nun die Gemeinde einen Vertrag mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. zur Jugendförderung ein. Damit veränderte sich die Vertragslage, die sich in den Haushalten 2016 und 2017 nicht widerspiegelte. Auch mangelt es noch an einer vertraglichen Vereinbarung der Gemeinde mit dem Begegnungszentrum Lunow e. V. und der Gemeinde zur Nutzung von zwei Räumen im Erdgeschoss durch einen Dritten, dem Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (gesonderter Beschluss). In dieser vertraglichen Regelung ist unter anderem zu klären, inwieweit die Gemeinde sich an den Betriebs- und Unterhaltungskosten für den Bereich des »Jugendclubs« beteiligt.
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen hat mit dem Begegnungszentrum Lunow e. V. einen Pachtvertrag aus dem Jahre 2006 (Anlage 1) abgeschlossen, in dem geregelt wurde, dass sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten im Sinne von Absatz 3 unmittelbar der Pächter trägt. In 2016 betrugen allein die Betriebskosten 16.340,07 € (Anlage 2).
Der Begegnungszentrum Lunow e. V. sorgt gemeinsam mit dem Lunower Sportverein seit vielen Jahren dafür, dass die Gebäude der ehemaligen Schule nicht verfallen und die Nutzung durch die breite Öffentlichkeit möglich ist. Die Gebäude stehen für sportliche Aktivitäten, für kulturelle Veranstaltungen und diverse andere Freizeitveranstaltungen zur Verfügung. Einen großen Teil der Arbeit des Vereins widmet dieser der Kinder- und Jugendarbeit. Das wird auch regelmäßig durch den Landkreis Barnim gewürdigt und mit finanzieller Förderung von Einzelmaßnahmen unterstützt.
Um eine kontinuierliche Arbeit des Begegnungszentrums Lunow e. V. zu unterstützen wird hiermit vorgeschlagen, den beantragten Zuschuss zu den Betriebskosten für 2016 zu zahlen. Er ist zu minimieren um den Betrag, der durch gesonderte vertragliche Regelung für die Nutzung des Jugendclubs durch Dritte festgelegt wurde.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen im Haushaltsjahr 2017 gleichlautend zu verfahren. Mit Beschlussfassung sollte die außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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