Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2017. Zur rechzeitigen Sicherstellung der Zahllungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen der Kassenkredite auf 600.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt:
Nach § 65 der BbgKVerf hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der brandenburgischen Kommunalverfassung- BbgKVerf). Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses ist nach Hinzuziehung von Ersatzdeckungsmitteln (Überschüsse aus Vorjahren) möglich.
Finanzielle Auswirkungen
ja nein
Kosten
Kontierung
Haushaltsjahr(e)
2017-2020
Mittel stehen zur Verfügung
Bemerkungen/Deckungsvorschlag
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Siehe Haushaltsplan 2017 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2018-2020
Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:
Jörg Matthes
Amtsdirektor
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen