Vorlage - NI-044/2017
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Die Gemeindevertretung ertellt dem Rechtsanwalt Weiner aus Fürstenwalde die Vollmacht für eine Beratung der Gemeindevertretung in Hinblick auf eine eventuelle Kündigung der Pachtvertrages über den Parkplatz und das Gewerbegebiet darauf.
Sachverhalt:
Der Amtsdirektor hat mit einem Schreiben die Gemeindevertreter von den Plänen des Bundes über die Verwertung des Geländes der Schiffshebewerke in Kenntnis gesetzt. Allerdings fehlt in dieser Stellungnahme die ausdrückliche Frage nach dem Schicksal des Parkplatzes und des Gewerbegeländes. Selbst wenn dem Bund ein umfassendes Konzept dieser touristischen Verwertung vorschwebt, schließt das keinesfalls aus, die Gemeinde mit ihren beiden Projekten wie bisher einzubinden.
Um diese Frage wird es u.a. in dem Gespräch am 13.4. zwischen dem Vertreter des Bundes und dem Bürgermeister gehen.
Kündigt der Bund des Pachtvertrag, so ist nach dem Vertragstext die Gemeinde verpflichtet, den Parkplatz und die Gewerbefläche in den Zustand bei Pachtbeginn zurückzubauen und zwar auf eigene Kosten. Ferner kann die Gemeinde nicht die mehr als 1 Mio Investitionen gegen den Bund geltend machen, die die Gemeinde auf dem Pachtgelände gemacht hat.
Ich halte diesen Vertrag für sittenwidrig und daher in den wesentlichen Teilen für nichtig. Das Können wir aber nur erfolgreich mit anwaltschaftlichem Beistand geltend machen.
Ich habe bereits Kontakt mit Rechtsanwalt Weiner aus Fürstenwalde aufgenommen, der das Mandat erhalten soll. Rechtsanwälte, die sich im öffentlichen Recht auskennen und zugleich den richtige Biß haben, sind in Brandenburg rar gesät. Auf Rechtsanwalt Weiner treffen diese Eigenschaften zu. Er wurde mir von Kollegen und von einem Rechtsanwalt empfohlen, der das Amt vertritt und daher leider standesrechtlich nicht auch uns vertreten darf.
Dr. Günther Gollner Bürgermeister
Stellungnahme der Amtsverwaltung:
Zur Wahrung der gemeindlichen Interessen in Bezug auf das Parkplatzareal ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll.
Amtsdirektor
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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