Vorlage - LS-016/2017

 
 
Betreff: Zweite Änderung des Pachtvertrages zum Begegnungszentrum im OT Lunow, Schulstraße 1, 16248 Lunow-Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:51.40
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
27.04.2017 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen geändert beschlossen   
Anlagen:
2017-04-03 Zweite Änderung Pachtvertrag_Begegnungszentrum
2016 Berechnung des Zuschusses zu den Betriebs

Die Gemeindevertretung der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die als Anlage 1 beigefügte »Zweite Änderung des Pachtvertrages zum Begegnungszentrum im OT Lunow, Schulstraße 1, 16248 Lunow-Stolzenhagen«. Die damit verbundene außerplanmäßige Ausgabe in 2017 in Höhe von 1.898,55 € (Anlage 2) für die Nutzung in 2016 wird genehmigt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen hat mit dem Begegnungszentrum Lunow e. V. am 24.08.2006 einen Pachtvertrag über das ehemalige Schulgebäude im Ortsteil Lunow abgeschlossen. Mit einem Änderungsvertrag vom 04.08.2011 wurde der Pachtgegenstand um das Heizhaus erweitert.

 

Aufgrund der geänderten Vertragslage hinsichtlich der Jugendförderung in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen macht es sich nun erforderlich, den Pachtvertrag erneut anzupassen. Die Änderung bezieht sich darauf,

 

      dass der Pachtgegenstand dahingehend geändert wird, dass zwei Räume im Untergeschoss für die Jugendförderung, die 2016 vertraglich dem Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. übertragen wurde 1), zur Verfügung gestellt werden und

 

      dass für diese Nutzung durch die Gemeinde dem Begegnungszentrum Lunow e. V. ein Zuschuss zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten gezahlt werden sollte. Durch die Verwaltung wird hier eine prozentuale Regelung vorgeschlagen. Damit könnte dann auf nicht selbstverschuldete Preissteigerungen unkompliziert reagiert werden (§ 7).

 

Je nach der Entscheidung zur Erstattung der Versicherungsbeiträge (Beschluss Nr. LS-018/2017) wäre hier noch im § 7 Absatz 1 der Buchstabe b) zu entfernen.

 

Sollte die Änderung des Pachtvertrages beschlossen werden, sollte gleichzeitig die außerplanmäßige Ausgabe genehmigt werden. Die Deckung erfolgt über den Gesamthaushalt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 1.900 €

3660101-60100-…..

2017 ff

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

sind in einem eventuellen NachtragsHH und in den HH folgender Jahre zu berücksichtigen

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-04-03 Zweite Änderung Pachtvertrag_Begegnungszentrum (20 KB)    
Anlage 2 2 2016 Berechnung des Zuschusses zu den Betriebs (15 KB)