Vorlage - NI-047/2017
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Der Amtsdirektor begründet, für jede Unterlage gesondert, weshalb der Bürgermeister keine Akteneinsicht in die Unterlagen erhält, die sich aus der nachfolgenden Aufstellung seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht ergeben. Ferner gewährt er dem Bürgermeister diese Akteneinsichten.
Sachverhalt:
Der Amtsdirektor begründet, für jede Unterlage gesondert, weshalb der Bürgermeister keine Akteneinsicht in die Unterlagen erhält, die sich aus der nachfolgenden Aufstellung seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht ergeben. Ferner gewährt er dem Bürgermeister diese Akteneinsichten.
Gründe:
Der Bürgermeister hat bereits mehrfach Akteneinsicht in die Unterlagen beantragt, die Gegenstand seiner Klage zum Verwaltungsgericht sind. Ihm wurde weder Akteneinsicht gewährt noch eine Begründung für die Weigerung der Akteneinsicht gegeben. Die Anträge zu dieser Klage befinden sich im Anhang zu dieser mail.
Aufgrund einer Sonderprüfung im Amt wurde festgestellt, dass die Gemeinde Niederfinow anderen Gemeinden der Amtes nach 1991 Darlehen ausgereicht hat. Diese Darlehen resultieren aus einem mit 6,5 % zu verzinsenden KfW Darlehen von fast 10 Mio DM an die Gemeinde Niederfinow, das nach Eingang auf einem Konto der Gemeinde aus diesem Konto verschwand. Wo das Geld hin floß bzw. wer es erhielt ist unbekannt. Sowohl der Landrat Ihrke als auch der verstorbene Amtsdirektor Schneider haben schriftlich erklärt, dass auf Grund einer Sonderprüfung im Amt Prüfberichte gefertigt wurden. Diese Berichte geben Auskunft über Details welche Kommune diese Darlehen erhalten hat.
Vor allem mit Hilfe der Kontoauszüge könnte bestimmt werden, welche Kommunen Gelder aus Niederfinow erhalten haben und ob sie zurückgezahlt wurden. Wenn, was als sicher anzunehmen ist, diese Gelder für Investitionen in anderen Kommunen verwendet wurden, konnten diese das Geld nicht an Niederfinow zurückzahlen, da es dort verbraucht worden war. Daher sind auch nachfolgend alle Kommunen des Amts in Haushaltssicherung gefallen, weil sie nicht mehr die Mittel für einen ausgeglichenen Haushalt hatten.
Da uns nicht bekannt ist, welche Kommune wie viel Mittel aus dem Darlehen als Darlehen erhalten hat, können wir die Rückzahlung nicht verlangen. Es ist davon auszugehen, dass diese Darlehen nie gekündigt worden sind. Da die Rückzahlung daher noch nicht fällig ist, konnte auch keine Verjährung der Rückforderung stattfinden.
Die Gemeinde Niederfinow hat daher noch Forderungen gegen andere Gemeinden in unbekannter Höhe. Die Akteneinsichten sollen Klarheit über noch bestehende Forderungen und die diesbezüglichen Schuldnern bringen.
Bürgermeister Dr. Günther Gollner
Stellungnahme der Amtsverwaltung Die Kontrolle der Verwaltung, darin eingeschlossen Aktenauskunfts- und Akteneinsichtsersuchen der Gemeindevertreter im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung regelt § 29 BbgKVerf.
Einer Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung bedarf es gemäß § 29 (1) nicht, da das Einsichtsrecht in der Kommunalverfassung normiert ist. Nach entsprechender Terminabstimmung wird die Einsicht in die hier vorliegenden Akten erneut gewährt.
Die in der Begründung angeführten 13 Akteneinsichten sind auch Gegenstand eines Verwaltungsgerichtsverfahrens, welches durch Dr. Gollner erhoben worden ist.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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