Vorlage - NI-047/2017

 
 
Betreff: Akteneinsichtnahme des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
13.04.2017 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgezogen   

Der Amtsdirektor begründet, für jede Unterlage gesondert, weshalb der Bürgermeister keine Akteneinsicht in die Unterlagen erhält, die sich aus der nachfolgenden Aufstellung seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht ergeben. Ferner gewährt er dem Bürgermeister diese Akteneinsichten.

 


Sachverhalt:

 

Der Amtsdirektor begründet, für jede Unterlage gesondert, weshalb der Bürgermeister keine Akteneinsicht in die Unterlagen erhält, die sich aus der nachfolgenden Aufstellung seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht ergeben. Ferner gewährt er dem Bürgermeister diese Akteneinsichten.

 

  1. Akteneinsicht in alle Auszüge und sonstige Unterlagen zu dem Konto, auf welches ein Darlehen der KFW für die Gemeinde Niederfinow über 9.366.000,00 DM eingezahlt wurde;
  2. Einsicht in alle Konten und die diesbezüglichen Kontounterlagen bzw. Kontoauszüge, auf die Gelder des Guthabens unter 1. bis zum 24.07.1994 eingezahlt bzw. weitergeleitet worden waren;
  3. Angaben der Zaglungsempfänger der Konten unter 2.;
  4. Auskunft darüber, wann und von welchen Konten welcher Gemeinden das Darlehen der KfW oder Teile hiervon an die KFW zurückgezalt worden sind;
  5. Einsicht in den jeweils letzten Auszug der Konten, von denen Beträge an die KfW aus Anlass der Darlehenstilgung durch das Amt überwiesen wurden;
  6. Nennung der Gläubiger der Konten unter 5.;
  7. Auskunft, von welchen Konten welcher Gemeinde und in welcher Höhe die Zinsen für das KfW Darlehen gezahlt wurden;
  8. Auskunft darüber, in welcher Höhe gegebenenfalls Zinsen erzielt wurden, und auf welches Konto diese Zinsen weitergeleitet wurden, falls das Darlehen der KfW oder Teile hiervon zinsbringend angelegt wurde;
  9. Nennung der Gläubiger, an welche die zinsen unter 8. Eventuell weitergeleitet wurden;
  10. Nachweis darüber, wo die eventuell aus der Anlage des Darlehens erzielten Zinsen im Haushalt von Niederfinow verbucht wurden;
  11. Einsicht in die Unterlagen, die in der Anordnung des Landrats vom 11.11.1998 und im Schreiben des Amtsdirektors Schneider vom 21.12.1998 als Prüfberichte bezeichnet wurden; insoweit wird auch Akteneinsicht in die Unterlagen beantragt, die der Amtsdirektor Schneider nach seinen Ausführungen mit seinen Bediensteten besprochen hat;
  12. Einsicht in die schriftlichen Stellungnahmen, die laut Schreiben des Amtsdirektors von allen Fachämtern aufgrund der Anordnung des Landrats gefertigt wurden;
  13. Einsicht in das Schreiben des Amtsdirektors vom 23.07.1998, auf welches sich der Amtsdirektor Schneider in seinem Schreiben vom 21.12.1998 bezogen hat.

 

 

 

 

Gründe:

 

Der Bürgermeister hat bereits mehrfach Akteneinsicht in die Unterlagen beantragt, die Gegenstand seiner Klage zum Verwaltungsgericht sind. Ihm wurde weder Akteneinsicht gewährt noch eine Begründung für die Weigerung der Akteneinsicht gegeben. Die Anträge zu dieser Klage befinden sich im Anhang zu dieser mail.

 

Aufgrund einer Sonderprüfung im Amt wurde festgestellt, dass die Gemeinde Niederfinow anderen Gemeinden der Amtes nach 1991 Darlehen ausgereicht hat. Diese Darlehen resultieren aus einem mit 6,5 % zu verzinsenden KfW Darlehen von fast 10 Mio DM an die Gemeinde Niederfinow, das nach Eingang auf einem Konto der Gemeinde aus diesem Konto verschwand. Wo das Geld hin floß bzw. wer es erhielt ist unbekannt. Sowohl der Landrat Ihrke als auch der verstorbene Amtsdirektor Schneider haben schriftlich erklärt, dass auf Grund einer Sonderprüfung im Amt Prüfberichte gefertigt wurden. Diese Berichte geben Auskunft über Details welche Kommune diese Darlehen erhalten hat.

 

Vor allem mit Hilfe der Kontoauszüge könnte bestimmt werden, welche Kommunen Gelder aus Niederfinow erhalten haben und ob sie zurückgezahlt wurden. Wenn, was als sicher anzunehmen ist, diese Gelder für Investitionen in anderen Kommunen verwendet wurden, konnten diese das Geld nicht an Niederfinow zurückzahlen, da es dort verbraucht worden war. Daher sind auch nachfolgend alle Kommunen des Amts in Haushaltssicherung gefallen, weil sie nicht mehr die Mittel für einen ausgeglichenen Haushalt hatten.

 

Da uns nicht bekannt ist, welche Kommune wie viel Mittel aus dem Darlehen als Darlehen erhalten hat, können wir die Rückzahlung nicht verlangen. Es ist davon auszugehen, dass diese Darlehen nie gekündigt worden sind. Da die Rückzahlung daher noch nicht fällig ist, konnte auch keine Verjährung der Rückforderung stattfinden.

 

Die Gemeinde Niederfinow hat daher noch Forderungen gegen andere Gemeinden in unbekannter Höhe. Die Akteneinsichten sollen Klarheit über noch bestehende Forderungen und die diesbezüglichen Schuldnern bringen.

 

Bürgermeister Dr. Günther Gollner

 

Stellungnahme der Amtsverwaltung

Die Kontrolle der Verwaltung, darin eingeschlossen Aktenauskunfts- und Akteneinsichtsersuchen der Gemeindevertreter im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung regelt § 29 BbgKVerf.

 

Einer Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung bedarf es gemäß § 29 (1) nicht, da das Einsichtsrecht in der Kommunalverfassung normiert ist.

Nach entsprechender Terminabstimmung wird die Einsicht in die hier vorliegenden Akten erneut gewährt.

 

Die in der Begründung angeführten 13 Akteneinsichten sind auch Gegenstand eines Verwaltungsgerichtsverfahrens, welches durch Dr. Gollner erhoben worden ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen