Vorlage - LS-017/2017 IV
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Sachverhalt: In der Sitzung der Gemeindevertretung wurde am 23.03.2017 vorgeschlagen, ein »Ortsvorsteher-Budget« einzurichten. Es soll für das Haushaltsjahr 2018 realisiert, als Berechnungsgrundlage die Zahl der Anwohner der Ortsteile herangezogen werden:
Ein solches Budget einzurichten würde bedeuten, jedem Ortsvorsteher Verfügungsmittel zu bewilligen. Hierzu steht in der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) § 17 (1): »Im Ergebnishaushalt können in angemessener Höhe Verfügungsmittel des Hauptverwaltungsbeamten und der Ortsbürgermeister veranschlagt werden.«
Dem Kommentar zum KomHKV ist zu entnehmen, dass Verfügungsmittel dienstlichen Zwecken dienen, für die sonst im Haushaltsplan keine Aufwendungen veranschlagt sind. Aus den Verfügungsmitteln sind daher nur solche Aufwendungen zu bewilligen, für die keine besondere Zweckbestimmung im Haushaltsplan vorgesehen ist. Die Planung von Verfügungsmitteln sollte sorgfältig und angemessen sein.
Die grob überschlagenen 2.000,00 € für Stolzenhagen und 6.500,00 € für Lunow erscheinen nicht angemessen. Es ist zu klären, für welche Aufwendungen soll das Ortsvorsteher-Budget genutzt werden.
Folgende regelmäßige Aufwendungen kommen in Frage, die im Gemeindehaushalt 2017 eingeplant wurden:
Um klare Zuordnung zu den Ortsteilen zu erreichen, wird vorgeschlagen, dies über Kostenstellen abzubilden. Das könnte dann folgendermaßen im Haushalt der Gemeinde aussehen:
Mit dieser Verfahrensweise würde jedem Ortsvorsteher ein gewisses Budget für freiwillige Leistungen zur Verfügung gestellt und die Zweckbestimmung wäre gewährleistet. Wenn dann noch außerhalb dieser freiwilligen Aufwendungen Verfügungsmittel je Ortsteil eingestellt werden sollen, kann das dann nach dem gleichen Prinzip erfolgen, wie beschrieben.
Es ist natürlich auch möglich, wie in 2018 ja vorgesehen, diese Mittel nicht nach einem Schlüssel zu berechnen sondern diese an die Besonderheiten des Jahres anzupassen. In 2018 wird das Jubiläum in Stolzenhagen gefeiert. Dazu könnte die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen dann auch entsprechend mehr Mittel für Lunow und eventuell weniger für Stolzenhagen einstellen. Diese Entscheidungen sind im Zuge der Haushaltsplanung zu treffen.
Es wird noch einmal darauf verwiesen, bei allen freiwilligen Aufwendungen ist die Haushaltssituation der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen zu beachten.
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