Vorlage - AA-031/2017
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Digitalisierung seiner Gremienarbeit und die damit verbundene Beschaffung von Verträgen zur Nutzung eines Datentarifes in einem Mobilfunknetz, jeweils inklusive eines subventionierten Tablets der Marke »Apple iPad«. Die Verträge besitzen eine Laufzeit von zwei Jahren.
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg hat sich in seiner Sitzung im April 2017 mehrheitlich für die Einführung einer digitalen Gremienarbeit ausgesprochen. Das bedeutet, dass jedes Mitglied mit einem Tablet und einem Mobilfunkvertrag mit Datentarif ausgestattet wird und die Sitzungsunterlagen in der Folge nur noch digital, unter Verwendung des Ratsinformationssystems des Amtes erhält. Die Ausreichung von Papierunterlagen entfällt.
Die Tablets werden im Rahmen des zweijährigen Mobilfunkvertrages subventioniert beschafft, so dass in einem Zweijahres-Rhythmus ein Austausch gegen neue Geräte denkbar ist. Im Jahr 2017 ist inklusive der Beschaffung der Tablets ein Betrag von ca. 8.030 Euro bereitzustellen.
Im Rahmen der letzten Sitzung des Amtsausschusses ergab sich dabei auch die Frage nach der Möglichkeit der Beschaffung differenzierter Hardware, also beispielsweise von Android- und Apple-Geräten (auch Windows-Tablets wären denkbar). Praktisch ist dies ohne weiteres möglich. Die Verwaltung rät jedoch von einer solchen Diversität ab, da dies zu einer problematischen personenbezogenen Beschaffung führt. Die Geräte sind Eigentum des Amtes und werden den Mitgliedern des Amtsausschusses ausschließlich zur Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit überlassen. Sie sind somit nur bedingt an Personen und deren Präferenzen, sondern vielmehr an die Sitze im Amtsausschuss gebunden. Sobald sich also die personelle Besetzung des Amtsausschusses ändert (freiwilliger oder gesetzlicher Wegfall des Mandats, Kommunalwahlen), gerät eine personenbezogene Beschaffung in Schieflage, da zukünftige Mitglieder unter Umständen andere Geräte bevorzugen. Weiterhin ist die technische Wartung der Geräte bei nur einem Produkt besser zu gewährleisten, da nicht auf unterschiedliche Hardware und Betriebssysteme Rücksicht genommen werden muss.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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