Vorlage - CH-046/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass Ingenieurbüro ibe Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH aus Eberswalde mit den fortführenden Planungsleistungen Neubau Kindertagesstätte Brodowin gemäß Teil 3 und Teil 4 Abschnitt 1 „Gebäude und Innenräume“- Leistungsphasen 5 bis 9 § 34 HOAI Abschnitt 1 „Tragwerksplanung“ -Leistungsphase 1 bis 6 § 51 HOAI Abschnitt 2 „Technische Ausrüstung“ –Leistungsphase 1 bis 9 § 55 HOAI Abschnitt 2 „Freianlagen“ – Leistungsphasen 1 bis 9 § 39 HOAI, sowie Besondere Leistungen nach HOAI 07 / 2013 einschl. SIGeKo-Begleitung, Brandschutzkonzept, Mitwirken bei der Mittelabflussplanung und Abrechnung des KITA-Neubaus im OT Brodowin zu beauftragen.
Sachverhalt: Durch die Verwaltung wurde eine Ex-Ante Veröffentlichung auf dem Vergabemarktplatz Branden-burg zur Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Planungsleistungen KITA-Neubau OT Brodowin durchgeführt. Daraufhin bewarben sich 12 Planungsbüros, wovon 7 Planungsbüros auf Grundlage der Eig-nungsnachweise aufgefordert wurden, ein Angebot nach Vorgaben der Verwaltung abzugeben.
Davon haben folgende 4 Planungsbüros ein entsprechendes Angebot eingereicht:
HTR Architekten und Ingenieure GmbH Puschkin Straße 4 15562 Rüdersdorf Bernd Walter Architektur- & Ingenieurbüro Triebeler Straße 105 03149 Forst (Lausitz) Ibe Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde Brunnenstraße 4 16225 Eberswalde LANDHERR Architekten und Ingenieur GmbH Alte Berliner Straße 62 15366 Hoppegarten
Vorgegebene Wertung der Angebote mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes waren: Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bewerber, der aufgrund des Auftragskriteriums „Honorar“ am günstigsten ist. - Das angebotene Honorar geht insgesamt zu 40 % in die Wertung ein. - Die Referenzen werden mit 30 % bewertet. - Die Eignung des vorgesehenen Personals und die Erreichbarkeit während der Baudurchführung (Bauleitung) werden ebenfalls mit 30 % bewertet.
Das Ergebnis der Prüfung der Angebote sieht, gestaffelt nach dem Prüfergebnis wie folgt aus:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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