Vorlage - CH-049/2017

 
 
Betreff: Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch Bauantrag Sanierung und Modernisierung von Wohnungen
Ehemaliges Gutshaus Golzow Lindenweg 6 im OT Golzow



Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.04.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
09_Obj-bez LP_Bl-Nr 01
10_GR KG_Bestand_Bl-Nr 02
11_GR EG_Bestand_Bl-Nr 03l
12_GR OG_Bestand_Bl-Nr 04
13_GR EG_Planung_Bl-Nr 05
14_GR OG_Planung_Bl-Nr 06
15_ANS-SN A_Bl-Nr 07

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zur Sanierung und Modernisierung von Wohnungen im

ehemaligen Gutshaus Golzow Lindenweg 6  im  OT Golzow zu erteilen und

genehmigt  die außerplanmäßige Auszahlung für das Baugenehmigungsverfahren in Höhe von

ca. 2.600,00 €. Als Deckungsquelle ist die außerplanmäßige Einzahlung 6.351,00 EUR aus Rückzahlung Erschießungsbeitrag ZWA Kontierung 1120201-33302-6488000  zu verwenden.

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den Bauantrag mit dem gemeindlichen Einvernehmen

bei der untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim einzureichen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Antragsteller:

 

Gemeinde Chorin

vertreten durch das

Amt Britz-Chorin-Oderberg

Eisenwerkstraße 11

16230 Britz

 

Grundlage

Auf Grundlage der bestätigten Entwurfsplanung vom Oktober 2015 wurde der Bauantrag

erarbeitet.

 

Bestandserfassung

Das Gebäude wurde als Gutshaus gebaut und durch Umbau im Erdgeschoss zum größten Teil als Kita genutzt und im rechten Teil waren die Büroräume des Bürgermeisters angeordnet. Im Obergeschoss befinden sich zwei Wohnungen sowie ein Lagerraum der Kita und der Aufgang zum nichtausgebauten Dachbereich. Zurzeit werden nur die Räume der Kita genutzt, die Büroräume sowie Wohnungen stehen auf Grund des Sanierungsbedarfes und der ungünstigen Zuschnitte der Grundrisse leer.

 

Zielstellung

Ziel der aktuellen Planung ist es, die leerstehenden Räume im Obergeschoss sowie das ehemalige Bürgermeisterbüro im Erdgeschoss zu vermietbaren Wohnungen umzubauen.

Die Räume des ehemaligen Bürgermeisterbüros sollen zu einer 2- Zimmer-Wohnung hergerichtet werden. Die beiden sehr großen Wohnungen im Obergeschoss sollen so umstrukturiert werden, dass zukünftig eine 3-Zimmer-Wohnung und zwei 2-Zimmer- Wohnungen entstehen.

Die Räume der Kita im Erdgeschoss sowie das gesamte Kellergeschoss werden durch die Umbaumaßnahmen nicht verändert.

 

Umbaumaßnahmen

Entsprechend der neuen Nutzung müssen folgende Umbaumaßnahmen und

Ergänzungen realisiert werden:

-Ausbau und Entsorgung der vorhandenen Einbauten, Bodenbeläge,

 Tapeten, Kachelöfen sowie Sanitärobjekte

-Einige tragenden Bauteile entsprechen nicht den statischen Erfordernissen. Die hohen Auflasten

  mehrerer Wände auf die Deckenbalken über dem Erdgeschoss sorgen für die Absenkung der

  Fußböden. Durch den Abbruch dieser Wände und den Einbau von geeigneten Lastabtragungen

  kann in diesen Bereichen eine weitere Schädigung der Bausubstanz vermieden werden.

-Abbruch bzw. Neubau nichttragender Innenwände

-Alle Bäder werden mit Sanitärobjekten sowie Wand- und Bodenbelägen komplett neu

 ausgestattet.

- Die Heizungsanlage für das gesamte Gebäude befindet sich im Kellergeschoss.

- Die Warmwasserbereitung ist dezentral in jeder Wohneinheit herzustellen.

-Die haustechnischen Anlagen in den Wohnungen (Heizung, Sanitär, Elektro) werden

  zurückgebaut und entsprechend den Erfordernissen neu installiert.

 

Der Bauantrag wurde im Entwicklungs-, Haupt- und Finanzausschuss beraten und befürwortet.

 

Bau- und planungsrechtlich bestehen keine Einwände.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

2.600,00 €

Kosten Baugenehmigungsverfahren

3650660-33302-0961010

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

Kontierung:

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

1120201-33302-6488000  außerplanmäßige Einzahlung 6.351,00 EUR aus Rückzahlung Erschießungsbeitrag ZWA

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 09_Obj-bez LP_Bl-Nr 01 (582 KB)    
Anlage 2 2 10_GR KG_Bestand_Bl-Nr 02 (184 KB)    
Anlage 3 3 11_GR EG_Bestand_Bl-Nr 03l (170 KB)    
Anlage 4 4 12_GR OG_Bestand_Bl-Nr 04 (182 KB)    
Anlage 5 5 13_GR EG_Planung_Bl-Nr 05 (123 KB)    
Anlage 6 6 14_GR OG_Planung_Bl-Nr 06 (173 KB)    
Anlage 7 7 15_ANS-SN A_Bl-Nr 07 (261 KB)