Vorlage - CH-049/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zur Sanierung und Modernisierung von Wohnungen im ehemaligen Gutshaus Golzow Lindenweg 6 im OT Golzow zu erteilen und genehmigt die außerplanmäßige Auszahlung für das Baugenehmigungsverfahren in Höhe von ca. 2.600,00 €. Als Deckungsquelle ist die außerplanmäßige Einzahlung 6.351,00 EUR aus Rückzahlung Erschießungsbeitrag ZWA Kontierung 1120201-33302-6488000 zu verwenden. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den Bauantrag mit dem gemeindlichen Einvernehmen bei der untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim einzureichen.
Sachverhalt:
Antragsteller:
Gemeinde Chorin vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg Eisenwerkstraße 11 16230 Britz
Grundlage Auf Grundlage der bestätigten Entwurfsplanung vom Oktober 2015 wurde der Bauantrag erarbeitet.
Bestandserfassung Das Gebäude wurde als Gutshaus gebaut und durch Umbau im Erdgeschoss zum größten Teil als Kita genutzt und im rechten Teil waren die Büroräume des Bürgermeisters angeordnet. Im Obergeschoss befinden sich zwei Wohnungen sowie ein Lagerraum der Kita und der Aufgang zum nichtausgebauten Dachbereich. Zurzeit werden nur die Räume der Kita genutzt, die Büroräume sowie Wohnungen stehen auf Grund des Sanierungsbedarfes und der ungünstigen Zuschnitte der Grundrisse leer.
Zielstellung Ziel der aktuellen Planung ist es, die leerstehenden Räume im Obergeschoss sowie das ehemalige Bürgermeisterbüro im Erdgeschoss zu vermietbaren Wohnungen umzubauen. Die Räume des ehemaligen Bürgermeisterbüros sollen zu einer 2- Zimmer-Wohnung hergerichtet werden. Die beiden sehr großen Wohnungen im Obergeschoss sollen so umstrukturiert werden, dass zukünftig eine 3-Zimmer-Wohnung und zwei 2-Zimmer- Wohnungen entstehen. Die Räume der Kita im Erdgeschoss sowie das gesamte Kellergeschoss werden durch die Umbaumaßnahmen nicht verändert.
Umbaumaßnahmen Entsprechend der neuen Nutzung müssen folgende Umbaumaßnahmen und Ergänzungen realisiert werden: -Ausbau und Entsorgung der vorhandenen Einbauten, Bodenbeläge, Tapeten, Kachelöfen sowie Sanitärobjekte -Einige tragenden Bauteile entsprechen nicht den statischen Erfordernissen. Die hohen Auflasten mehrerer Wände auf die Deckenbalken über dem Erdgeschoss sorgen für die Absenkung der Fußböden. Durch den Abbruch dieser Wände und den Einbau von geeigneten Lastabtragungen kann in diesen Bereichen eine weitere Schädigung der Bausubstanz vermieden werden. -Abbruch bzw. Neubau nichttragender Innenwände -Alle Bäder werden mit Sanitärobjekten sowie Wand- und Bodenbelägen komplett neu ausgestattet. - Die Heizungsanlage für das gesamte Gebäude befindet sich im Kellergeschoss. - Die Warmwasserbereitung ist dezentral in jeder Wohneinheit herzustellen. -Die haustechnischen Anlagen in den Wohnungen (Heizung, Sanitär, Elektro) werden zurückgebaut und entsprechend den Erfordernissen neu installiert.
Der Bauantrag wurde im Entwicklungs-, Haupt- und Finanzausschuss beraten und befürwortet.
Bau- und planungsrechtlich bestehen keine Einwände.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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