Vorlage - LS-019/2017

 
 
Betreff: Komplette Neubeschilderung in 16248 Lunow-Stolzenhagen, OT Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
18.05.2017 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen geändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, den Beschluss LS-022/2015 aufzuheben und sämtliche veralteten, beschädigten, nicht mehr erkennbaren oder nicht verkehrsrechtlich angeordneten Verkehrszeichen im Ortsteil Stolzenhagen zu entfernen und damit der Mängelbeseitigungsanzeige  des Landkreises Barnim nachzukommen, sodass dann im gesamten Ortsteil die Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-Links“ gilt.

 


Durch die Feststellung der Polizeidirektion Ost im September 2012 wurde über die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim das Amt Britz-Chorin-Oderberg darauf hingewiesen, dass die Verkehrszeichen in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, Ortsteil Stolzenhagen teilweise veraltet, beschädigt, nicht mehr erkennbar oder nicht verkehrsrechtlich angeordnet sind. Im Zuge der Beantragung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Elsengrund wurde der Vorschlag unterbreitet, den gesamten Ortsteil Stolzenhagen aufgrund seines Straßencharakters in eine 30-Zone zu verwandeln. Diese Variante wäre kostengünstiger gewesen (Kosten ca. 500,00 EUR). Dies wurde jedoch von der Gemeindevertretung abgelehnt. Am 12.05.2015 wurde die Gemeinde von der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Bei dieser Maßnahme der Mängelbeseitigung handelt es sich um eine pflichtige Aufgabe mit dem Ziel die latent bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Straßenverkehr zu beseitigen.

 

Am 27.10.2015 beschloss die Gemeindevertretung mit Beschluss LS-022/2015 daraufhin folgendes:

 

„Die Gemeindevertretung beschließt den Austausch und die Erneuerung der teilweise veraltet, beschädigt, nicht mehr erkennbar oder nicht verkehrsrechtlich angeordneten Verkehrszeichen im Ortsteil Stolzenhagen. Das Amt wird beauftragt, die Ausschreibung der zu bestellenden Verkehrszeichen vorzunehmen und bei Erledigung der Aufstellung den Landkreis zu informieren.“

 

Daraufhin wurde seitens des Ordnungsamtes ein, an die bestehende Beschilderung angelehnter, Verkehrszeichenplan erstellt und zur Prüfung an die Untere Straßenverkehrsbehörde übersandt.

 

Bei einem Außentermin mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde Anfang April diesen Jahres wurde nochmals deutlich gemacht, dass die Mängelbeseitigung umgehend zu erfolgen hat. Dabei wurden zwei Alternativen zur Neubeschilderung entwickelt:

 

  1. Es soll eine komplette Neubeschilderung des Ortsteils Stolzenhagen erfolgen. Dabei soll – wie jetzt bereits vorhanden – eine Vorfahrtsstraße (Weinbergstraße-Gutshof-Kietz-Ernst-Thälmann-Straße-Elsengrund) durch den Ortsteil führen. Alle weiteren Straßen sind Nebenstraßen. Aufgrund des schlechten Zustandes der vorhandenen Beschilderung müssen alle Verkehrsschilder erneuert bzw. ergänzt werden. Dies hätte Kosten von ca. 2000,00 EUR zur Folge. Hinzukommen noch Kosten in Höhe von ca. 400,00 EUR für drei Ortseingangstafeln.
  2. Die Gemeinde kommt der Mängelbeseitigungsaufforderung nach und entfernt die gesamte Beschilderung im Ortsteil. Es gilt dann die Regelung „Rechts vor Links“ im gesamten Ortsteil. Die Gemeinde müsste dann lediglich die drei Ortstafeln ersetzen. Die Kosten würden sich hier auf ca. 400,00 EUR belaufen.

 

Aufgrund der Beschaffenheit des Straßennetzes ist die Variante Rechts-vor-Links vorzugswürdig. Es gibt im benannten Ortsteil drei Kreuzungsbereiche (Gutshof-Kietz-Kastanienallee, Ernst-Thälmann-Straße-Elsengrund, Elsengrund-Kastanienallee) bei denen es für Verkehrsteilnehmer schwierig sein könnte, die Vorfahrtsstraße zu erkennen, da in diesen Bereichen jeweils 6 Verkehrszeichen aufgestellt werden müssten. Die hohe Anzahl an Verkehrszeichen, welche durch die Regelung „Haupstraße-Nebenstraßen“ entsteht, beeinträchtigt natürlich auch das Ortsbild von Stolzenhagen, da an jeder Kreuzung erneut die Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und 306 (Vorfahrtsstraße) aufgestellt werden müssten. Der kleine Ortsteil würde dann einem Schilderwald gleichen. Des Weiteren ist die zweite Variante natürlich auch die Kostengünstigere Alternative. Die Gemeinde müsste hier lediglich drei Ortstafeln ersetzen. Es gebe dann ein Kostenersparnis von etwa 1.600,00 EUR.

 

So man der zweiten Variante mit der Recht-vor-Links-Regelung folgt, ist dieser Beschluss aufzuheben.

Zusätzlich könnte man dann auch nichtamtliche Hinweisschilder, wie beispielsweise „Freiwillig 30“ oder „Achtung! Spielende Kinder“ an geeigneten Standorten aufstellen, um zur Verkehrsberuhigung beizutragen.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Ca. 400,00 EUR

5410101-61601-5222000

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen