Vorlage - LS-019/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, den Beschluss LS-022/2015 aufzuheben und sämtliche veralteten, beschädigten, nicht mehr erkennbaren oder nicht verkehrsrechtlich angeordneten Verkehrszeichen im Ortsteil Stolzenhagen zu entfernen und damit der Mängelbeseitigungsanzeige des Landkreises Barnim nachzukommen, sodass dann im gesamten Ortsteil die Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-Links“ gilt.
Durch die Feststellung der Polizeidirektion Ost im September 2012 wurde über die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim das Amt Britz-Chorin-Oderberg darauf hingewiesen, dass die Verkehrszeichen in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, Ortsteil Stolzenhagen teilweise veraltet, beschädigt, nicht mehr erkennbar oder nicht verkehrsrechtlich angeordnet sind. Im Zuge der Beantragung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Elsengrund wurde der Vorschlag unterbreitet, den gesamten Ortsteil Stolzenhagen aufgrund seines Straßencharakters in eine 30-Zone zu verwandeln. Diese Variante wäre kostengünstiger gewesen (Kosten ca. 500,00 EUR). Dies wurde jedoch von der Gemeindevertretung abgelehnt. Am 12.05.2015 wurde die Gemeinde von der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Bei dieser Maßnahme der Mängelbeseitigung handelt es sich um eine pflichtige Aufgabe mit dem Ziel die latent bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Straßenverkehr zu beseitigen.
Am 27.10.2015 beschloss die Gemeindevertretung mit Beschluss LS-022/2015 daraufhin folgendes:
„Die Gemeindevertretung beschließt den Austausch und die Erneuerung der teilweise veraltet, beschädigt, nicht mehr erkennbar oder nicht verkehrsrechtlich angeordneten Verkehrszeichen im Ortsteil Stolzenhagen. Das Amt wird beauftragt, die Ausschreibung der zu bestellenden Verkehrszeichen vorzunehmen und bei Erledigung der Aufstellung den Landkreis zu informieren.“
Daraufhin wurde seitens des Ordnungsamtes ein, an die bestehende Beschilderung angelehnter, Verkehrszeichenplan erstellt und zur Prüfung an die Untere Straßenverkehrsbehörde übersandt.
Bei einem Außentermin mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde Anfang April diesen Jahres wurde nochmals deutlich gemacht, dass die Mängelbeseitigung umgehend zu erfolgen hat. Dabei wurden zwei Alternativen zur Neubeschilderung entwickelt:
Aufgrund der Beschaffenheit des Straßennetzes ist die Variante Rechts-vor-Links vorzugswürdig. Es gibt im benannten Ortsteil drei Kreuzungsbereiche (Gutshof-Kietz-Kastanienallee, Ernst-Thälmann-Straße-Elsengrund, Elsengrund-Kastanienallee) bei denen es für Verkehrsteilnehmer schwierig sein könnte, die Vorfahrtsstraße zu erkennen, da in diesen Bereichen jeweils 6 Verkehrszeichen aufgestellt werden müssten. Die hohe Anzahl an Verkehrszeichen, welche durch die Regelung „Haupstraße-Nebenstraßen“ entsteht, beeinträchtigt natürlich auch das Ortsbild von Stolzenhagen, da an jeder Kreuzung erneut die Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und 306 (Vorfahrtsstraße) aufgestellt werden müssten. Der kleine Ortsteil würde dann einem Schilderwald gleichen. Des Weiteren ist die zweite Variante natürlich auch die Kostengünstigere Alternative. Die Gemeinde müsste hier lediglich drei Ortstafeln ersetzen. Es gebe dann ein Kostenersparnis von etwa 1.600,00 EUR.
So man der zweiten Variante mit der Recht-vor-Links-Regelung folgt, ist dieser Beschluss aufzuheben. Zusätzlich könnte man dann auch nichtamtliche Hinweisschilder, wie beispielsweise „Freiwillig 30“ oder „Achtung! Spielende Kinder“ an geeigneten Standorten aufstellen, um zur Verkehrsberuhigung beizutragen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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