Vorlage - CH-052/2017
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1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt für die Schaffung von Parkmöglichkeiten am Standort 1 Bahnhof und der Erweiterung im Ortskern am Standort 2 Kirche die Beantragung von Fördermitteln auf Grundlage der Vorplanung mit dem Arbeitsstand vom 22.02.2017.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt in Abhängigkeit der Bereitstellung von Fördermitteln das bereits beauftragte Planungsbüro - die Dr. Marx Ingenieure GmbH - für die Technische Planung (LP 3-9), die Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) und für die Ökologische Baubegleitung (ÖBB) weiter zu beauftragen.
3. Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils in Höhe von voraussichtlich 72.350,00 € im Haushaltsjahr 2018.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin hat in ihrer Sitzung am 27.10.2016 die Weiterverfolgung der Planung zur Schaffung von Parkmöglichkeiten am Standort 1 Bahnhof und der Erweiterung am Standort 2 Kirche auf Grundlage der Planskizzen mit Arbeitsstand (…)* vom 10.10.2016 gefasst (Beschluss-Nr. CH-062/2015).
Nach Durchführung der notwendigen Vermessung am Standort 1, der Baugrunduntersuchungen für die jeweiligen Standorte am Standort, der Anpassung des LBP und der Ersatz- und Ausgleichsplanung sowie der Technischen Planung LP 1-2 liegt das Ergebnis der Vorplanung mit Planungsstand vom 22.02.2017 vor, mit dem die Umsetzung folgender Stellplätze angestrebt werden kann:
Standort 1: Bahnhof (27)* 33 PKW-Stellplätze (davon 2 Behindertenstellplätze) siehe Anlage (1) (1)* 1 Motorrad-Stellplatz (45)* 36 Fahrrad-Stellplätze, überdacht (Option für Erweiterung auf 54 Fahrrad-Stellplätze)
Standort 2: Kirche (13)* 13 PKW-Stellplätze (davon 2 Behindertenstellplätze) siehe Anlage (2)
gesamt: (40)* 46 PKW-Stellplätze (davon 2 Behindertenstellplätze) (1)* 1 Motorrad-Stellplatz (45)* 36 Fahrrad-Stellplätze, überdacht (Option für Erweiterung auf 54 Fahrrad-Stellplätze)
Die Kosten wurden auf Grundlage der Vorplanung mit Planungsstand vom 22.02.2017 und Voruntersuchungen entsprechend angepasst betragen gemäß vorliegender Kostenermittlung, inkl. der bereits erbrachten Leistungen:
Grunderwerbskosten, inkl. Nebenkosten (für Standort 1) = 16.441,25 € Kosten für Bauleistungen Standort 1 Bahnhof = 326.374,97 € Kosten für Bauleistungen Standort 2 Kirche = 57.413,32 € Baunebenkosten = 99.002,75 €
Zuwendungsfähige Gesamtkosten = 499.232,29 €
Die Fördersätze gemäß RiLi ÖPNV zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg betragen: 75 % der förderfähigen Baukosten, 13 % Planerpauschale bezogen auf zuwendungsfähige Ausgaben für Bauleistungen sowie 75 % der förderfähigen Kosten für den Grunderwerb. Das entspricht:
Zuwendungsfähige Gesamtausgaben = 499.232,29 € davon für Bauleistungen (326.374,97 € + 57.413,32 €) = 383.789,29 € davon für Grunderwerb, inkl. Nebenkosten = 16.441,25 €
Beantragung Zuwendungen 75 % von 400.230,54 € = 300.172,91 € (400.230,54 € = 383.789,29 € + 16.441,25 €)
Beantragung Pauschale für Planungsleistungen = 49.892,61 € 13 % von 383.789,29 €
Gesamtsumme der zu beantragenden Zuwendungen = 350.065,52 €
Notwendiger Eigenanteil (499.232,29 € - 350.065,52 €) = 149.166,77 €
Mit einer möglichen Durchführung der Baumaßnahme frühestens ab Juli 2018 ergibt sich folgende Finanzierung:
Finanzierung / Ausgaben 2017 2018
Ausgaben für den Grunderwerb, inkl. Nebenkosten 16.441,25 € Kosten für Bauleistungen Standort 1 Bahnhof 326.374,97 € Kosten für Bauleistungen Standort 2 Kirche 57.413,32 € Baunebenkosten 60.375,84 € 38.626,91 €
Zwischensumme 76.817,09 € 422.415,20 €
abzüglich möglicher Zuwendungen lt. Beantragung - 350.065,52 € (Einnahmen Fördermittel)
Finanzierung / Eigenanteil 76.817,09 € 72.349,68 €
Für die Vorplanung und Vorleistungen zur Aktualisierung des Fördermittelantrages ab dem Planungstand 12.03.2012 wurden bereits finanzielle Mittel in Höhe von 40.399,79 € verwendet und ausgegeben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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