Vorlage - CH-062/2017

 
 
Betreff: Antragstellung auf "ESF-Förderung zur Kompetenzentwicklung in Kultur und Kreativwirtschaft" November 2017 bis 30.06.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
26.04.2017 
Werksausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.04.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeinde Chorin beschließt die Antragstellung „ESF-Förderung zur Kompetenzentwicklung in Kultur und Kreativwirtschaft“.

 


Sachverhalt:

 

Der Eigenbetrieb Kloster Chorin möchte bei der ILB einen Fördermittelantrag im Rahmen der „ESF-Förderung zur Kompetenzentwicklung in Kultur und Kreativwirtschaft“ stellen. Ziel ist eine Stärkung des „spirituellen Tourismus“ in den Landkreisen Barnim und Uckermark. Die Uckermark und den Barnim dienen hier als Modellregionen. Bis her bestehende Angebote im "spirituellen Tourismus" und die Nachfrage nach solchen Angeboten sollen wissenschaftlich untersucht werden. Im Ergebnis sollen daraus Schlussfolgerungen und Handlungsanweisungen für den "spirituellen Tourismus" erlangt werden. Mit dem Mitteln sollen Personalmittel für eine Netzwerkstelle im Kloster Chorin für den Zeitraum von 2018 - 2020 gewonnen werden, die Angebote und Nachfrage vernetzt. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Regionalmanagement der HNEE ist geplant.
Die Antragstellung erfolgt nur, wenn Eigenmittel aus Quellen der Drittmittel gewonnen werden können. Für die Gemeinde Chorin entstehen keine Kosten.

Weitere Unterlagen erfolgen als Tischvorlage.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen