Vorlage - AA-033/2017

 
 
Betreff: Umbau/ Sanierung Feuerwehrgerätehaus Golzow - Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
04.05.2017 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

1. Der Amtsausschuss beschließt zur Sicherung der Gesamtfinanzierung die Bereitstellung des Mehrbedarfes für den Umbau/ Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Golzow in Höhe von 83.700,00 € und stellt die notwendigen Mittel in den Haushalt des Jahres 2019 ein.

 

2. Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, für die erforderlichen Vorleistungen der Baugenehmigung (Amtlicher Lageplan, Bodengutachten) entsprechende Angebote für die Leistungserbringung einzuholen und jeweils dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

 

3. Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen gemäß HOAI entsprechend auszuschreiben.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Mit Beschluss AA 043/2016 hat der Amtsausschuss am 08.09.2016 die Sanierungsarbeiten am Feuerwehrgerätehaus Golzow befürwortet und beschlossen, die Umsetzung auf der Grundlage der Variante 2 vorzubereiten. Darüber hinaus wurde die Amtsverwaltung ermächtigt, für die Variante 2 Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms „Kommunales Infrastrukturprogramm-Feuerwehrinfrastruktur (außerhalb LEADER)“ zu beantragen.

 

Variante 2 (Umbau/ Sanierung des Feuerwehrgerätehauses):

    560.500,00 € Gesamtkosten  

  __________-  334.800,00 € Zuschuss____

    225.700,00 € Eigenanteil

 

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm Kommunales Infrastrukturprogramm – Feuerwehrinfrastruktur  wurde am 21.09.2016 gestellt.

Mit Schreiben vom 03.03.2017 teilte die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mit, dass der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm Kommunales Infrastrukturprogramm (KIP), nach erfolgter Bewertung gemäß Richtlinie Kommunales Infrastrukturprogramm – Feuerwehrinfrastruktur und gemäß der Anwendungshinweise des Ministeriums des Inneren und für Kommunales (MIK), in die Gruppe der Anträge mit hoher Priorität eingestuft wurde. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass die geplante Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist und der Fördersatz 45 % beträgt.

Sowohl bei Beschlussfassung und Antragstellung als auch bei der Finanzplanung 2018/2019 wurde vom Maximalfördersatz in Höhe von 60 % ausgegangen:

 

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben  = 558.000,00 €

Zuschuss                            =    334.800,00 €

Eigenanteil      = 223.200,00 €

+ 2.500,00 € (nicht förderfähig)

 

Mit dem derzeit ausgewiesenen Fördersatz von 45 % ergibt sich ein Mehrbedarf an Eigenmitteln in Höhe von 83.700,00 €.

Die Verwaltung ist bemüht den Fördersatz zu erhöhen. Die Einheit Golzow ist Teil der Stützpunktfeuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Aus diesem Grunde wäre nach den derzeitigen Maßstäben ein Fördersatz von 50 % realistisch. Dies würde dann ggf. zur Reduzierung des Mehrbedarfes führen.

 

Für die weitere Bearbeitung des Antrages auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm KIP wird seitens der ILB um Einreichung nachfolgender Unterlagen gebeten:

-          Baukostenkalkulation (Baukostenschätzung) gemäß DIN 276

-          Baugenehmigung

-          Nachweis der Gesamtfinanzierung der Maßnahme.

Im Finanzplan des Jahres 2018 wurden Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen in Höhe von 280.000,00 € und Einzahlungen aus Zuweisungen der öffentlichen Hand in Höhe von 167.400,00 € sowie im Finanzplan 2019 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen in Höhe von 281.000,00 € und Einzahlungen aus Zuweisungen der öffentlichen Hand in Höhe von 167.400,00 € veranschlagt. Aufgrund der Information der ILB ist die Höhe der Einzahlungen aus Zuweisungen der öffentlichen Hand um 83.700,00 € zu verringern. Der Amtsausschuss bestätigt mit diesem Beschluss, dass der Mehrbedarf an Eigenmitteln in Höhe von 83.700,00 € in den Haushalt des Jahres 2019 aufgenommen wird.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

-          83.700,00 €

1260160 10105 2311110

2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen