Vorlage - AA-034/2017

 
 
Betreff: Regenwasserableitung Feuerwehrgerätehaus Lüdersdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
04.05.2017 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
AA-034 2017_Anlage (1)

 

 


Sachverhalt:

Die Eindeckung sowie die komplette Entwässerung der ca. 460 m² großen Dachfläche des Feuerwehrgerätehauses muss repariert und instandgesetzt werden. In diesem Zusammenhang muss festgestellt werden, dass die Ableitung des anfallenden Regen­wassers nicht gewährleistet ist. Die Ableitung erfolgt derzeit unkontrolliert über freie Ausläufe und teilweise nicht erlaubt über angrenzende Nachbargrundstücke. Da im Rahmen der Gebäudeunterhaltung die Reparatur der kompletten Dachentwässerung vorgenommen werden muss, muss in diesem Zusammenhang auch die Ableitung der anfallenden Regenwässer von den Dachflächen sichergestellt werden. Eine Regenwasserleitung ist nicht vorhanden und eine Anbindung über Sickerschächte ins Erdreich ist nicht möglich. Der anstehende Boden ist nachweislich nicht versickerungsfähig, so dass weder eine Rigolenversickerung noch Sickerschächte in Erwägung gezogen werden können. Eine kontrollierte Ableitung des Regenwassers ist daher nur über ein Verdunstungsbecken bzw. –mulde realisierbar. Als Standort bietet sich dafür eine Teilfläche der Freifläche des Gemeindegrundstückes, Flur 3, Flurstück 394 zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Kindergarten an, siehe Anlage (1). Die benötigte Fläche B x L beträgt ca. 4,00 m x 8,00 m und befindet sich weit genug von den Spielflächen des Kindergartens entfernt. Die Lage ist für die Unterhaltung über die vorhandene Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus gut zugänglich. Die am Standort vorhandene Einfriedung kann genutzt werden und wird zur Abrenzung der Verdunstungsanlage entsprechend ergänzt. Die fachgerechte Ableitung der Regenwässer ist Voraussetzung für alle anschließend notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen am Dach des Feuerwehrgerätehauses und somit als erste Maßnahme erforderlich.   Die Finanzierung erfolgt durch den Träger des Brandschutzes, das Amt Britz-Chorin-Oderberg.

 

Die geschätzten Kosten für die Herstellung eines Ver­dunstungs­beckens betragen:

 

Leistungen                        Kosten-brutto

 

 

Erdarbeiten, inkl. Anschlussleitung, inkl. Zaunanlage mit Tor =  6.000,00 €

 

Fachliche Begleitung, Untersuchung-Versickerungsfähigkeit =  2.500,00 €

 

 

Gesamtkosten       =  8.500,00 €

 

Um die Bau- und Transportkosten zu senken, wird von der Amtsverwaltung empfohlen, die Maßnahme im Zusammenhang bzw. im Anschluss an die bereits begonnenen Bauarbeiten für die Erneuerung der Abwasseranlage und Errichtung von 4 Alarmparkplätzen durch­zuführen.

 

Begründung: Die für die Herstellung des Verdunstungsbeckens erforderlichen Arbeiten entsprechen dem Leistungsbild der bereits vergebenen und begonnenen Baumaßnahmen. Ein Teil der Leistungen könnte zu den Konditionen, die bereits aus dem Preiswettbewerb hervorgegangen sind, ausgeführt werden. Zusätzliche Kosten für die Baustelleneinrichtung und für die Wiederherstellung der Zufahrtsbereiche würden entfallen. Der Aufwand für die erforderliche fachliche Begleitung wird gesenkt. Gegebenenfalls ist das Durchsetzen von Mängelansprüchen nur bedingt möglich, wenn der Verursacher nicht eindeutig ermittelt werden kann. Es ist nur eine Firma vor Ort tätig.

 

Hinweis: Die Dacheindeckung der ca. 460 m² großen Dachfläche besteht weitestgehend aus asbesthaltigen Zementplatten und ist in keinem guten Zustand. Perspektivisch muss deshalb über eine Erneuerung der Dacheindeckung nachgedacht werden. Aussagen zum Zustand der Dachkonstruktion können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Amtsausschuss beschließt für den Standort Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Parsteinsee, OT Lüdersdorf die notwendige Herstellung eines Verdunstungsbeckens auf dem Grundstück der Gemeinde Parsteinsee, Flur 3, Flurstück 394 mit der Maßgabe, dass die Gemeinde Parsteinsee dem Träger des Brandschutzes  die erforderlichen Flächen zur Verfügung stellt.

 

2. Der Amtsausschuss beschließt, dass die für die Herstellung eines Verdunstungsbeckens notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

3. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, alle für die Umsetzung der Baumaßnahme  erforderlichen Maßnahmen und Schritte einzuleiten.

 

4. Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, für die Leistungsabfrage das bereits für die Erneuerung der Abwasseranlage und Errichtung der Alarmparkplätzen beauftragte Bauunternehmen aufzufordern und entsprechend den Auftrag zu erteilen.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

8.500,00 €

1260115 10105 5211001

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AA-034 2017_Anlage (1) (2035 KB)