Vorlage - PS-012/2017
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Die Gemeinde Parsteinsee befürwortet für den Standort Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Parsteinsee OT Lüdersdorf die notwendige Herstellung eines Verdunstungsbeckens und stellt die erforderlichen Flächen dem Träger des Brandschutzes, dem Amt Britz-Chorin-Oderberg auf dem Flurstück 394, Flur 3 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Die Eindeckung sowie die komplette Entwässerung der ca. 460 m² großen Dachfläche des Feuerwehrgerätehauses muss repariert und instandgesetzt werden. In diesem Zusammenhang muss festgestellt werden, dass die Ableitung des anfallenden Regenwassers nicht gewährleistet ist. Die Ableitung erfolgt derzeit unkontrolliert über freie Ausläufe und teilweise nicht erlaubt über angrenzende Nachbargrundstücke. Da im Rahmen der Gebäudeunterhaltung die Reparatur der kompletten Dachentwässerung vorgenommen werden muss, muss in diesem Zusammenhang auch die Ableitung der anfallenden Regenwässer von den Dachflächen sichergestellt werden. Eine Regenwasserleitung ist nicht vorhanden und eine Anbindung über Sickerschächte ins Erdreich ist auf Grund der hydrogeologischen Standortsituation nicht möglich. Der anstehende Boden ist nachweislich nicht versickerungsfähig, so dass weder eine Rigolenversickerung noch Sickerschächte in Erwägung gezogen werden können. Eine kontrollierte Ableitung des Regenwassers ist daher nur über ein Verdunstungsbecken bzw. –mulde realisierbar. Als Standort bietet sich dafür eine Teilfläche der Freifläche des Gemeindegrundstückes, Flur 3, Flurstück 394 zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Kindergarten an, siehe Anlage (1). Die benötigte Fläche B x L beträgt ca. 4,00 m x 8,00 m, zuzüglich der notwendigen Bewegungsflächen für die Unterhaltung und befindet sich weit genug von den Spielflächen des Kindergartens entfernt. Die Lage ist für die Unterhaltung über die vorhandene Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus gut erreichbar und zugänglich. Die am Standort vorhandene Einfriedung kann genutzt werden und wird zur Abrenzung der Verdunstungsanlage entsprechend ergänzt. Die fachgerechte Ableitung der Regenwässer ist Voraussetzung für alle anschließend notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen am Dach des Feuerwehrgerätehauses und somit als erste Maßnahme erforderlich. Die Finanzierung erfolgt durch den Träger des Brandschutzes, das Amt Britz-Chorin-Oderberg.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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