Vorlage - AA-030/2014
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Das Amt Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen im Gebiet des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, die dem öffentlichen Verkehr dienen, liegt derzeit nur die für die amtsangehörige/n Stadt/ Gemeinden Oderberg, Liepe, Lunow-Stolzenhagen und Parsteinsee geltende Ordnungsbehördliche Verordnung des Amtes Oderberg zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Amtes Oderberg, beschlossen am 26.07.2006, vor. Das bedeutet, dass ordnungsbehördliche Maßnahmen, welche in den verschiedenen amtsangehörigen Gemeinden vorgenommen werden, unterschiedlich bearbeitet und geahndet werden. Dies führt zu wenig Effizienz des Verwaltungshandelns und zur Un-gleichbehandlung der Einwohner des Amtes bzw. von weiteren Antragstellern oder Ordnungspflichtigen. Aus diesem Grunde wurde die Ordnungsbehördliche Verordnung des Amtes Oderberg zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Amtes Oderberg überarbeitet, erweitert, den örtlichen Gegebenheiten angepasst, und Regelungslücken weitestgehend geschlossen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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