Vorlage - PS-013/2017

 
 
Betreff: Grundhafter Ausbau Gehweg an der B 158 "Angermünder Straße" und L283 "Lüdersdorfer Straße" in Parstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
08.05.2017 
Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen   

1. Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt unter der Voraussetzung, dass Fördermittel bereitgestellt werden, die Maßnahme für den grundhaften Ausbau der Gehwege an der B 158 "Angermünder Straße" und L283 "Lüdersdorfer Straße" in Parstein auf Grundlage der Ausbauvariante II durchführen zu lassen.

 

2. Die Gemeindevertretung Parstein verpflichtet sich, die für die Fertigstellung des grundhaften Ausbaus der Gehwege an der B 158 "Angermünder Straße" und L283 "Lüdersdorfer Straße" in Parstein noch benötigten finanziellen Mittel in Höhe von vorauss. 60.000,- € im Haushaltsjahr 2018 bereitzustellen.

 

3. Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt die abschnittsweise Durchführung der Maßnahme: 1. Abschnitt: Gehweg an der L283 „Lüdersdorfer Straße“,  2. Abschnitt: Gehweg an der B 158 „Oderberger/Angermünder Straße“.

 

4. Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt unter der Voraussetzung, dass Förder­mittel bereitgestellt werden, das Planungsbüro Dr. Marx Ingenieure GmbH mit der Leistungsphase 5-9  weiter zu beauftragen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Parsteinsee hat in ihrer Sitzung am 09.02.2015 beschlossen, dass Büro Dr. Marx Ingenieure GmbH aus Eberswalde mit der Planung für die Vorbereitung eines grundhaften Ausbaus der Gehwege an der B 158 "Angermünder Straße" und L283 "Lüdersdorfer Straße" in Parstein zu beauftragen (Vorlage PS-004/2015). Die Beauftragung erfolgte vorerst für die Erbringung von Planungsleistungen bis zur Leistungssphase LP 4 und für die Baugrunduntersuchung.

 

Die Gemeindevertretung Parsteinsee hat in ihrer Sitzung am 18.01.2016 die Weiterver­folgung der Ausbau-Variante II, eine Ausführung der Gehwege mit Hochborden und Palisaden in Granit  beschlossen (Vorlage PS-001/2016). Auf dieser Grundlage wurde der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden beim Landesbetrieb Straßenwesen am 09.02.2016 eingereicht. Das Vorhaben ist über dieses Programm grundsätzlich förderfähig.

 

Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln ist die Entwurfsplanung mit Planungsstand vom 30.09.2015. In dieser Planung ist vorgesehen, als ersten Abschnitt den Gehweg an der Lüdersdorfer Straße auszubauen. Danach soll in einem zweiten Abschnitt die Realisierung des Gehweges Oderberger / Angermünder Straße erfolgen.

 

Die für die Umsetzung des Vorhabens in den Hauhaltsjahren 2017/2018 voraussichtlich benötigten finanziellen Mittel betragen:

 

Haushaltsjahr  Gesamtkosten      vorauss. Eigenanteil (ohne KAG)      vorauss. Zuwendungen

 

 

2017    765.000,00 €   420.000,00 €             345.000,00 €

2018      60.000,00 €     35.000,00 €               25.000,00 €

 

 

Gesamt   825.000,00 €   455.000,00 €             370.000,00 €

 

Der erforderliche Eigenanteil für das Hauahaltsjahr 2017 wurde in den Haushalt eingestellt. Die noch benötigten finanziellen Mittel für die Fertigstellung der Maßnahme müssen im Haushalt 2018 berücksichtigt und entsprechend bereitgestellt werden. Das Bauprogramm zum grundhaften Ausbau der Gehwege wird nach Vorliegen der Genehmigungsplanung festgelegt und für den notwendigen Beschluss der Gemeinde­vertretung entsprechend vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

825.000,- €

5410102-09601-0961010

2017/2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Für 2017 stehen zur Verfügung 765.000,- €

Für 2018 müssen vorauss. 60.000,00 € eingestellt werden.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:                    für  2017 = 765.000,00 €

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen